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10. März 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Kanton bereitet sich auf Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine vor

Der Kanton Bern ist bereit, rasch und unkompliziert Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen, unterzubringen und zu betreuen. Neben der Bereitstellung von Unterkünften sind eine Reihe weiterer Massnahmen in Vorbereitung oder bereits umgesetzt.

Der Regierungsrat des Kantons Bern beobachtet die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine mit grosser Besorgnis. Er hat sich an seiner Sitzung erneut vertieft mit der Situation im Kriegsgebiet und deren Auswirkungen auf den Kanton Bern befasst.

Schaffung von Unterbringungsplätzen

Der Regierungsrat rechnet damit, dass im Verlauf der kommenden Wochen und Monate eine grosse Anzahl von Personen aus der Ukraine in die Schweiz einreisen wird. Zum aktuellen Zeitpunkt sind nur einige wenige Flüchtlinge aus der Ukraine in den kantonalen Kollektivunterkünften im Asylbereich untergebracht.

Basierend auf heute vorliegenden Schätzungen und je nach Lage im Kriegsgebiet ist im Kanton Bern bis Ende Jahr mit der Einreise von 5'000 bis 30'000 Flüchtlingen zu rechnen. Deshalb werden laufend weitere Grossunterkünfte evaluiert, wo Flüchtlinge in einer ersten Zeit untergebracht werden können. Von dort aus soll anschliessend die Weitervermittlung möglichst in Privatunterkünfte erfolgen. Der Kanton Bern spricht sich in Unterbringungsfragen eng mit seinen regionalen Partnern ab (Stadt Bern, Schweizerisches Rotes Kreuz, ORS Service AG, Stiftung Zugang B, Verein Asyl Berner Oberland).

Beim Kanton gehen laufend Angebote für Privatunterkünfte ein. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion hat dazu ein Erfassungsformular online gestellt, über welches Privatpersonen Unterbringungsmöglichkeiten oder auch andere Unterstützungsangebote wie zum Beispiel Dolmetscherleistungen melden können. Über diesen Kanal sind bereits über 180 Meldungen eingegangen (Stand 09.03.2022). 

Weiterführende Betreuung

Da Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren nicht ausreisen dürfen, flüchten im Moment vor allem Frauen mit Kindern aus der Ukraine. Entsprechend wird die Erstbetreuung im Kanton Bern stark auf diese Personenkreise ausgerichtet. So koordiniert die Bildungs- und Kulturdirektion in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die rasche Integration von Flüchtlingskindern in die Schulen.

Sollten unter den Flüchtlingen aus der Ukraine auch Kinder und Jugendliche sein, bei welchen die gesetzliche Vertretung nicht geregelt ist, wird die kantonale Fachstelle für unbegleitete Minderjährige der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Begleitung und Unterstützung dieser Kinder und Jugendlichen beigezogen.

Weitere Massnahmen in Vorbereitung

Die Lage in der Ukraine ändert sich täglich. Im besten Fall, bei einer raschen Beendigung der Kriegshandlungen, würden wohl nur wenige Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz und im Kanton Bern Schutz suchen. Die aktuellen Nachrichten deuten aber leider nicht auf eine solche Entwicklung hin. Der Kanton Bern prüft deshalb weitere Massnahmen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine und wird zu gegebener Zeit darüber informieren.

Konsultationsantwort zur Einführung des Status S (Ukraine)

Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst den Entscheid des Bundesrats, wonach Ukrainerinnen und Ukrainer auch nach Ablauf der 90 Tage, während denen sie visumsfrei in die Schweiz einreisen können, unbürokratisch Schutz gewährt werden soll. Er unterstützt die Einführung des in Artikel 4 des Asylgesetzes vorgesehenen Schutzstatus S. Der Regierungsrat spricht sich zudem dafür aus, dass die Integration dieser Personen in der Schweiz gefördert wird und der Bund die Finanzierung dieser Integrationsbemühungen übernimmt.

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