Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
03. März 2023
Zurück zur Übersicht

Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Am 1. April tritt die Baugesetzrevision in Kraft

Um Raumplanungsverfahren straffer und partnerschaftlicher zu gestalten, wird die bernische Baugesetzgebung angepasst. Auch der Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder wird neu geregelt. Der Regierungsrat setzt die neuen Bestimmungen per 1. April 2023 in Kraft. Damit werden die von der Direktion für Inneres und Justiz und dem Verband bernischer Gemeinden beschlossenen Massnahmen zur Optimierung der Planungsverfahren umgesetzt.

Ende 2020 haben die Direktion für Inneres und Justiz und der Verband bernischer Gemeinden im «Kontaktgremium Planung» Massnahmen zur Optimierung der Verfahren für kommunale Pläne beschlossen. Ein Teil der Massnahmen setzte Anpassungen des Baugesetzes, des Baubewilligungsdekretes und der Bauverordnung voraus. 

Optimierung der Raumplanungsverfahren

Die Revision sieht vor, dass das obligatorische Startgespräch zwischen Gemeinde und Kanton künftig zu Beginn des Planungsverfahrens stattfindet. Das Startgespräch dient der frühzeitigen gegenseitigen Information und soll dazu beitragen, offene Fragen und allfällige Stolpersteine frühzeitig zu klären. Neu können Gemeinden auf Wunsch einen Teil des Vorprüfungsverfahrens selber durchführen.

Reduzierter Beizug der OLK

In Umsetzung einer Motion wird mit der Revision auch der Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) angepasst. Neu wird sie im erstinstanzlichen Planerlassverfahren nicht mehr beigezogen, wenn zuvor schon ein anerkanntes qualitätssicherndes Verfahren in Form eines Wettbewerbs, Studienauftrags oder Workshop- und Gutachterverfahrens durchgeführt wurde. Eine analoge Regelung galt bisher schon im Baubewilligungsverfahren.

Qualitätssichernde Massnahmen

Mit der Änderung der Bauverordnung erlässt der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen. Sie verweisen auf die anerkannten Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) für qualitätssichernde Verfahren. Zudem werden die Anforderungen an leistungsfähige örtliche Fachstellen festgelegt, welche die Gemeinden für die Begutachtung von Bauvorhaben und Planungsgeschäften aus Sicht des Ortsbild- und Landschaftsschutzes einsetzen können.

Inkraftsetzung auf den 1. April 2023

Der Regierungsrat hat entschieden, sämtliche Änderungen auf den 1. April 2023 in Kraft zu setzen. Der Grosse Rat hatte der Änderung des Baugesetzes und des Baubewilligungsdekrets in der Herbstsession 2022 zugestimmt.

Weitere Verbesserungen geplant

Das «Kontaktgremium Planung» unter dem Vorsitz von Regierungsrätin Evi Allemann will weitere Massnahmen definieren. Auch das Genehmigungs- und Beschwerdeverfahren soll optimiert werden. «Raumplanung soll Entwicklungen ermöglichen», unterstreicht Regierungsrätin Evi Allemann, «deshalb wollen wir rasche, partnerschaftliche und qualitätsvolle Raumplanungsverfahren».

Weiterführende Informationen: Teilrevisionen Baugesetzgebung

Seite teilen