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05. November 2018
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Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Juras
:
Keine Verhandlungen über einen Kantonswechsel Moutiers

Der Regierungsrat hat den Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Juras, die Beschwerden gegen die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers gutzuheissen, zur Kenntnis genommen. Er bedauert, dass die ergriffenen Massnahmen keine mustergültige Abstimmung gewährleisten konnten. Unter diesen Umständen kann die Regierung die Verhandlungen im Hinblick auf den Kantonswechsel der Stadt Moutier nicht aufnehmen. Im Sinne der unter der Federführung des Bundes erarbeiteten und gemeinsam mit dem Kanton Jura unterzeichneten Charta für Moutier orientiert sich der Kanton Bern an den Grundsätzen des Rechtsstaats und will so zur Beruhigung der Lage beitragen.

Der Kanton Bern hat alles daran gesetzt, die Jurafrage in einem demokratischen Verfahren und unter Einhaltung des Selbstbestimmungsrechts zu lösen. Das Verfahren erreichte seinen Höhepunkt am 18. Juni 2017 mit der Gemeindeabstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Stadt Moutier. Die kantonalbernischen Behörden hatten mit der Unterstützung des Bundes eine ganze Reihe von Massnahmen ergriffen, um einen mustergültigen Urnengang zu gewährleisten. Dass es trotz dieses aussergewöhnlichen Dispositivs zu Unregelmässigkeiten und undemokratischem Verhalten kommen konnte, ist bedauerlich.

Einhaltung der demokratischen Grundlagen

Das Rechtssystem ermöglicht es, den Entscheid der Regierungsstatthalterin anzufechten. Dies wird vom Kanton Bern vollumfänglich respektiert. Gleichzeitig appelliert der Regierungsrat an alle Beteiligten, Ruhe zu bewahren. Er zählt auf die Bemühungen der örtlichen Behörden, die öffentliche Ordnung sicherzustellen und zur Beruhigung der Situation beizutragen. Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben – im Wunsch, dass das Verfahren zur Behandlung der Beschwerden betreffend die Abstimmung vom 18. Juni 2017 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier in Ruhe und Würde abgeschlossen werden kann – die sogenannte «Charta für Moutier» unterzeichnet. Darin verpflichten sich die beiden Kantone, die Grundsätze des Rechtsstaates zu beachten und auf das Beachten der Grundsätze hinzuwirken.

Wie dies für den Fall, dass die Beschwerden gutgeheissen werden, angekündigt worden war, werden die Verhandlungen im Hinblick auf den Kantonswechsel Moutiers nicht aufgenommen. Die Regierung des Kantons Bern wird aber den Dialog mit der jurassischen Regierung im Sinne der freundeidgenössischen Grundsätze fortsetzen.

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