Im Oktober 2018 wurde die Gesetzesinitiative «Für fairen Wettbewerb und zum Schutz von Gewerbe und Beschäftigten im Kanton Bern» eingereicht. Die Initiative verlangt eine Teilrevision des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG). Sie fordert, dass die im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegten Arbeits- und Lohnbestimmungen als orts- und branchenüblich gelten sollen und die Weitervergabe von öffentlichen Aufträgen von Subunternehmer an Sub-Subunternehmer soll eingeschränkt werden.
Der Grosse Rat entscheidet über die Gültigkeit von Initiativen und über deren Annahme oder Ablehnung. Eine Initiative ist ganz oder teilweise ungültig zu erklären, wenn sie gegen übergeordnetes Recht verstösst. Aus Sicht der BaK bestehen nun erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Gesetzesinitiative. Sie lässt deshalb abklären, ob die Gesetzesinitiative mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Die Kommission hat deshalb entschieden, den Beschluss zur Gültigkeit sowie zur Ablehnung oder Annahme der Initiative erst nach Vorliegen eines Rechtsgutachtens zu fassen.