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26. Oktober 2018
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Änderung Baugesetz
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Anpassung der Bestimmungen zur Mehrwertabschöpfung

Die Bestimmungen zur Mehrwertabschöpfung zum Ausgleich von Planungsvorteilen sollen teilweise präzisiert werden. Die entsprechende Änderung des kantonalen Baugesetzes geht in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst 2019 beraten.

Mit der letzten Teilrevision des kantonalen Baugesetzes beschloss der Grosse Rat im Juni 2016 unter anderem neue Bestimmungen zur Mehrwertabschöpfung. Diese Bestimmungen sind am 1. April 2017 in Kraft getreten. Nachdem die neuen Vorgaben zur Mehrwertabschöpfung in der Praxis teilweise Unsicherheiten ausgelöst hatten, erteilte der Grosse Rat mit der Überweisung von zwei Motionen im September 2017 den Auftrag, das Baugesetz soweit nötig erneut anzupassen. Die entsprechende Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält Präzisierungen der Bestimmungen zur Mehrwertabschöpfung bei Aufzonungen und Umzonungen und gewisse Optimierungen des Verfahrens bei der Erhebung der Mehrwertabgabe. Angepasst werden insbesondere die Regelungen zur Freigrenze und zur Fälligkeit der Mehrwertabgabe bei Aufzonungen und Umzonungen.

Der Regierungsrat hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ermächtigt, zur Änderung des Baugesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2019.

Mediendokumentation

  • Begleitbrief
  • Gesetz
  • Vortrag
  • Synopse
  • Vernehmlassungsadressaten
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