Ende Juni 2026 gingen in der Nähe des Schönaustegs in Bern mehrere Japankäfer in die Fallen. Daraufhin weitete die Fachstelle Pflanzenschutz die Überwachung aus. Die Ergebnisse bestätigen, dass sich in diesem Gebiet eine Population angesiedelt hat. Der invasive Japankäfer kann in der Landwirtschaft und in der Natur grosse Schäden anrichten. Wer Käfer findet, muss sie melden. Zudem muss der Schädling bekämpft werden. Gestützt auf die Vorgaben des Bundes, ordnet der Kanton Bern die entsprechenden Massnahmen an. Sie gelten im Befallsherd in der Stadt Bern und in Köniz sowie in der umliegenden Pufferzone. Insgesamt sind 21 Gemeinden betroffen (siehe Karte).
Einschränkungen in Befallsherd und Pufferzone
Im Befallsherd gelten Einschränkungen für den Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden. Zudem dürfen Grünflächen nicht bewässert werden. In der Pufferzone ist der Transport von Grüngut eingeschränkt (Details siehe Kasten «Massnahmen für Privatpersonen auf einen Blick»). Ab Mitte August setzen die Gemeinden auf bewässerten Sportplätzen Nematoden ein. Diese nützlichen Fadenwürmer bekämpfen die Larven des Japankäfers im Boden. Für Menschen sowie Nutz- und Haustiere sind sie ungefährlich. Die Fachstelle Pflanzenschutz arbeitet mit den betroffenen Gemeinden zusammen, welche die angeordneten Massnahmen vor Ort umsetzen.
Überwachung zwischen Thun und Interlaken
Seit Anfang Juli 2026 gingen auch im Oberland einzelne Japankäfer in Überwachungsfallen. Die Fachstelle Pflanzenschutz stellte zusätzliche Fallen auf. Damit klärt sie ab, wie weit sich der Käfer bereits ausgebreitet hat. Bestätigt sich eine Population, ordnet der Kanton weitere Massnahmen an.
Haben Sie einen verdächtigen Käfer entdeckt?
Fotografieren Sie den Käfer von oben und von der Seite. Melden Sie den Fund mit den Bildern der Fachstelle Pflanzenschutz: Meldeformular oder schadorganismen@be.ch.
Fangen Sie den Käfer ein, legen Sie ihn in einen dicht verschlossenen Behälter. Bewahren Sie ihn sicher auf, bis Sie eine Rückmeldung von der Fachstelle Pflanzenschutz erhalten.
Massnahmen für Privatpersonen auf einen Blick
Die Massnahmen werden vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW festgelegt und sind schweizweit verbindlich.
Im Befallsherd:
- Bewässerungsverbot für Grünflächen bis 30. September 2026
- Transport von Grüngut ab Verfügungsdatum bis 30. September 2026 eingeschränkt
- Transport von Kompost und Oberboden ganzjährig eingeschränkt
In der Pufferzone:
- Transport von Grüngut ab Verfügungsdatum bis 30. September 2026 eingeschränkt
Ab wann?
- 5. August 2026
Zusätzlich gelten weitere Massnahmen für folgende Gruppen:
- Landschaftsgärtnereien
- Pflanzenhandel
- Bauherrschaften
Weitere Informationen: www.be.ch/japankaefer