Heute Dienstag (05.09.2023) hat das Regionalgericht Bern-Mittelland den Entscheid im Fall eines Polizeieinsatzes vor der Heiliggeistkirche gefällt. Der Mitarbeiter der Kantonspolizei, der den Mann anhielt, ist freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Philippe Müller, ist erleichtert über diesen Freispruch. Der Entscheid ist vor allem auch eine grosse Erleichterung für den freigesprochenen Mitarbeiter der Kantonspolizei.
Die Verurteilung eines weiteren beteiligten, erst später dazugekommenen Mitarbeiters der Kantonspolizei ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Die Kantonspolizei und die Sicherheitsdirektion werden das Urteil analysieren und die nötigen Schlüsse daraus ziehen.