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28. November 2025
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Der Regierungsrat will kleine und mittlere Unternehmen von der Kirchensteuer befreien

Der Regierungsrat zeigt in einem Bericht auf, wie die Kirchensteuer juristischer Personen weiterentwickelt werden kann. Unternehmen mit kleinen und mittleren Gewinnen sollen entlastet werden. Dabei bleiben die mit Steuereinnahmen finanzierten Leistungen der Kirchgemeinden grundsätzlich erhalten.

Gestützt auf das Postulat «Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen» (M 128-2023) hat der Regierungsrat verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft. Heute können Unternehmen im Unterschied zu natürlichen Personen nicht durch einen Kirchenaustritt von der Steuer befreit werden. Nun legt der Regierungsrat seine Empfehlungen für eine Anpassung der Kirchensteuer juristischer Personen vor.

Freigrenze entlastet 97 Prozent der Unternehmen

Der Regierungsrat schlägt eine steuerliche Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken vor. Dadurch würden bis zu 97 Prozent der Unternehmen im Kanton Bern von der Kirchensteuer entlastet. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Damit wird die Religionsfreiheit berücksichtigt. Die Besteuerung gewinnstarker Unternehmen soll bestehen bleiben, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Diese stand bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Jahr 1939 im Vordergrund. Die entstehenden Mindereinnahmen für die Kirchengemeinden werden auf rund 9 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse erhalten

Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Diese Leistungen sind von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Abschaffung der Steuerpflicht ab. Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen durchschnittlich 42 Millionen Franken pro Jahr. In den meisten Kirchgemeinden entspricht dies bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags. Auf die Unterstützung der Leistungen von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiöser Organisationen verzichtet der Regierungsrat. Neue staatliche Unterstützungen lehnt er unter anderem aus finanziellen Überlegungen grundsätzlich ab. Zudem erscheint der Verwaltungsaufwand, um diese Akteure neu in das Steuersystem einzuschliessen, unverhältnismässig.

Weiteres Vorgehen

Der Bericht wird dem Grossen Rat für die Frühlingssession 2026 vorgelegt. Stimmt das Parlament dieser Stossrichtung zu, wird der Regierungsrat die gesetzlichen Anpassungen erarbeiten.

«Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen» – Bericht des Regierungsrates in Erfüllung des Postulats 128-2023 Reinhard (Thun, FDP)

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