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08. Dezember 2021
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Anpassung der kantonalen Covid-Verordnung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die kantonale Covid-Verordnung angepasst. Vor dem Hintergrund der am 3. Dezember 2021 beschlossenen Bundesmassnahmen wird auf kantonale Regelungen weitgehend verzichtet. So bleibt beispielsweise von der Maskentragpflicht befreit, wer nach neuem Bundesrecht eine 2G-Pflicht umsetzt. Weiterhin bestehen bleibt jedoch die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besuchern von Spitälern und Pflege-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheimen. Die Maskentragpflicht für Spitex-Mitarbeitenden wird im kantonalen Recht zwar aufgehoben, gilt jedoch gestützt auf Bundesrecht weiterhin.

Die Regeln im Justizvollzug werden auch angepasst, um den verschärften Regelungen auf Bundesebene Rechnung zu tragen. Dies betrifft die Maskentragpflicht in Innenräumen, die Zertifikatspflicht für Besuchende, sowie die Testung bei der Rückkehr aus dem Urlaub oder Ausgang. Die Änderungen treten am 9. Dezember 2021 in Kraft und sind – wie die neuen Massnahmen des Bundes – bis zum 24. Januar 2022 befristet.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Vernehmlassung des Bundes zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Vorbehalte zur vorgesehenen Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Aus verschiedenen Gründen erachtet er es als nötig, den Verordnungsentwurf zu überdenken – und zwar sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Sollte der Bund am eingeleiteten Verfahren unverändert festhalten, fordert der Kanton Bern ausdrücklich, dass bei den Radio-Konzessionen für Biel/Bienne und für den Berner Jura keine der beiden in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Varianten bevorzugt wird. Stattdessen sollte eine dritte Variante gewählt werden, wie sie die beiden hauptbetroffenen Medienunternehmen der Region eingebracht haben. Dieses für die französischsprachige Konzession wichtige Zusammenfassen des Sendegebiets Biel/Bienne – Berner Jura bestätigt die starke Verbindung zwischen dem Jurabogen und der Stadt Biel/Bienne. Es steht im Einklang mit dem Ende der Jurafrage und dem Projekt «Avenir Berne romande», welches die französischsprachige Kultur innerhalb des Kantons Bern und die Zusammenarbeit zwischen Biel/Bienne und dem Berner Jura fördert. 

Der Regierungsrat regt generell an, die Fragen der Gebietsaufteilung sowie der richtigen Förderbeiträge vor allfälligen Entscheiden mit der Branche zu erörtern. Zeitlich wäre es aus Sicht der Berner Regierung sinnvoll, die Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien abzuwarten. Sollte der Ausbau der Medienförderung abgelehnt werden, wäre nach Auffassung des Kantons Bern das Vorgehen der DAB-Konzessionsvergabe unbedingt zu überdenken.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Lohnmassnahmen 2022 für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat gestützt auf den vom Grossen Rat in der Wintersession 2021 genehmigten Voranschlag 2022 die Lohnmassnahmen für das kommende Jahr beschlossen. Diese sehen eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,4 Prozent vor. Für Lohnmassnahmen per 1. Januar 2022 (Kantonspersonal) bzw. per 1. August 2022 (Lehrkräfte) stehen zusammen mit den so genannten Rotationsgewinnen (0,8% der Lohnsumme) insgesamt 1,2 Prozent zur Verfügung. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden vollumfänglich für den individuellen Lohnaufstieg eingesetzt. Auf einen Ausgleich der im laufenden Jahr prognostizierten Teuerungsentwicklung von +0,5 Prozent (Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes, Stand September 2021) verzichtet der Regierungsrat, nachdem im letzten Jahr die Teuerungsentwicklung mit -0,7 Prozent negativ ausgefallen ist.

Federführung: Finanzdirektion (FIN)

Verlängerung des Investitionsrahmenkredits Strasse 2018-2021

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Geltungsdauer des Investitionsrahmenkredits Strasse 2018–2021 um vier Jahre bis Ende 2025 verlängert. Dadurch können Bauvorhaben, die bereits mit Mitteln aus diesem Rahmenkredit projektiert wurden, auch mit Mitteln aus diesem Kredit ausgeführt werden. Im Rahmenkredit sind aktuell noch 46 Millionen Franken verfügbar. Grössere Strassenbauprojekte benötigen vom Start der Projektierung bis zum Ausführungsbeschluss oft deutlich länger als vier Jahre. Der Grosse Rat hat mit dem Investitionsrahmenkredit 2022–2025 einen Systemwechsel beschlossen. Damit können Projekte künftig vollständig aus einem Rahmenkredit finanziert werden. Die vorliegende Verlängerung ermöglicht den lückenlosen Übergang bei bereits gestarteten Projekten. 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Rahmenkredit 2022-2023 für baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen und der kantonalen Radwege

Für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen und der kantonalen Radwege hat der Regierungsrat des Kantons Bern für die Jahre 2022 und 2023 einen Rahmenkredit von 148,5 Millionen Franken bewilligt. Im Fokus steht in den nächsten zwei Jahren die Substanzerhaltung von sogenannten Kunstbauten, worunter Brücken und Tunnels fallen. Ziel ist, Schäden am Kantonsstrassennetz zu verhindern und die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Der Kanton Bern ist Eigentümer von 2’037 Kilometern Kantonsstrassen und kantonalen Radwegen.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Beitrag für Sanierung der Kantonsstrasse und Bau eines Radwegs zwischen Utzenstorf und Koppigen

Zwischen Utzenstorf und Koppigen wird die Kantonsstrasse saniert und ein neuer Radweg entlang der Fahrbahn gebaut. Der Regierungsrat hat dafür einen Kredit von rund 5,1 Millionen Franken aus dem Investitionsrahmenkredit 2018–2021 bewilligt. Die Strecke zwischen Utzenstorf und Koppigen ist eine wichtige regionale Verbindungsstrasse für Autos und Velos. Die Strasse ist sanierungsbedürftig, zudem ist die Verkehrssicherheit aktuell nicht gewährleistet. Im Rahmen des Projekts soll die Fahrbahn minimal verbreitert werden und es wird ein von der Fahrbahn abgetrennter Radweg gebaut. Innerorts wird ein lärmmindernder Belag eingebaut und die Bushaltestelle Schwimmbad in Koppigen wird behindertengerecht saniert. 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Kredit für Strassenbauprojekt in Münchenbuchsee

Der Regierungsrat hat für den Ausbau des Knotens Oberdorfstrasse–Schöneggweg in Münchenbuchsee einen Kredit von rund 1,2 Millionen Franken aus dem Investitionsrahmenkredit 2018–2021 bewilligt. Bei der Überbauung Strahmmatte soll der Einmündungsknoten auf der Oberdorfstrasse und der Schöneggstrasse ausgebaut werden. Zudem werden an der Oberdorfstrasse zwei neue, behindertengerechte Bushaltestellen gebaut. Die Beleuchtung wird erneuert, und es werden Fussgängerstreifen mit Schutzinseln angebracht, ausgerichtet nach den Bedürfnissen der Schulkinder.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds

Für Turn- und Sporthallen hat der Regierungsrat des Kantons Bern zwei Beiträge in der Höhe von 650'000 Franken aus dem Sportfonds bewilligt. Die Sanierung des Turnhallengebäudes bei der Volksschule Bethlehemacker in Bern wird mit einem Beitrag von rund 400'000 Franken unterstützt, die Sanierung der Turn- und Sporthalle Oberstufenzentrum Köniz mit 225'000 Franken. 

Für die Nachwuchsförderung im Leistungssport werden jährlich insgesamt rund 3 Millionen Franken aus dem Sportfonds an Verbände und Regionale Leistungszentren verteilt. Der Regierungsrat genehmigte in diesem Rahmen Beiträge von rund 424'000 Franken für den Berner Oberländischen Skiverband und rund 300'000 Franken für den kantonalbernischen Eishockeyverband.

Der Regierungsrat hat auch Beiträge aus dem Lotteriefonds an drei Projekte aus den Bereichen Kultur und Gesellschaft von insgesamt 98'000 Franken bewilligt. Die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» unterstützt er mit einem Lotteriefonds-Beitrag in der Höhe von 26'550 Franken. 

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)
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