Die Sicherheitsdirektion (SID) ist erfreut darüber, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) in weiten Teilen als verfassungskonform beurteilt wurde und die Kompetenz der Kantone erstmals vom Bundesgericht bestätigt wurde. Die AFV ist ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung von Straftaten und organisierter Kriminalität. Die AFV wird im Kanton Bern seit dem Jahr 2020 gestützt auf die Bestimmungen des Polizeigesetzes rechtmässig betrieben.
Das Bundesgericht hält fest, die AFV dürfe nicht angewendet werden, bis die Bestimmungen zur Löschung von Nicht-Treffern und zur Protokollierung von Fahndungsaufträgen im Sinne der Erwägungen in die kantonale Polizeigesetzgebung übernommen sind. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt indes noch nicht vor.
Vorgaben des Bundesgerichts in der Praxis schon heute eingehalten
Die SID hat die mündlichen Erläuterungen des Bundesgerichts analysiert und das weitere Vorgehen festgelegt. Die vom Bundesgericht geforderten Bestimmungen sind in Erarbeitung. Fest steht zudem, dass die vom Bundesgericht geforderten Regelungen in der Praxis von der Kantonspolizei Bern bereits umgesetzt werden. Nicht-Treffer werden unverzüglich gelöscht und nicht gespeichert. Zudem wird jeder Fahndungsauftrag protokolliert. Die Vorgaben des Bundesgerichts sind damit schon heute eingehalten. Die SID wird bis zum Inkrafttreten des ergänzten Polizeirechts die AFV nicht weiterbetreiben.
Schreiben ans Bundesgericht
Die SID hat deshalb das Bundesgericht angeschrieben und auf die dadurch entstehende Sicherheitslücke bei der Bekämpfung schwerer Straftaten wie Tötungsdelikte, Vergewaltigungen und Entführung, sowie beim Schutz der Bevölkerung aufmerksam gemacht. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Bern ersucht in diesem Schreiben das Bundesgericht, die Fahrzeugfahndung für diese schweren Delikte in Anbetracht ihrer Tragweite rasch wieder zu ermöglichen, d.h. vor dem formellen Inkrafttreten der Bestimmungen im Kanton Bern, die eben de facto bereits heute eingehalten werden, und vor der Redaktion der schriftlichen Urteilsbegründung.
Pre-Recording bei Körperkameras aufgehoben
Das Bundesgericht hat sich im Weiteren zu den Körperkameras geäussert, welche die Kantonspolizei Bern zu Beweissicherungszwecken rund um Straftaten einsetzt. Die Berner Regelung zum Pre-Recording wurde aus Zuständigkeitsgründen aufgehoben, womit die verbesserte Beweisführung mittels Vorlauffunktion (Pre-Recording) wegfällt. Die Kantonspolizei Bern setzt nach wie vor Körperkameras wie bisher ein.