In der ersten Lesung der Steuergesetz-Revision 2027 hat der Grosse Rat drei Anträge an die FiKo zurückgewiesen. Bei zwei Anträgen ging es darum, Vereine, Stiftungen und «übrige juristische Personen» zusätzlich steuerlich zu entlasten. Nach ihren Abklärungen beantragt die FiKo, den Anträgen zuzustimmen: Gewinne bis 25 000 Franken (bisher 20 800 Franken) und Eigenkapital bis 100 000 Franken (bisher 80 000 Franken) sollen künftig steuerfrei bleiben. Die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden belaufen sich zusammen auf schätzungsweise 100 000 Franken pro Jahr und sind somit verkraftbar.
Mahnverfügungen der Steuerverwaltung
Beim dritten Antrag geht es darum, dass die Steuerverwaltung Mahnspesen künftig mittels Verfügung erlässt. Angefochten werden können sie vor der Steuerrekurskommission. Der Regierungsrat hat sich mit der Justizverwaltungsleitung auf einen Formulierungsvorschlag im Gesetz geeinigt, den die FiKo unverändert übernommen hat. Sie empfiehlt dem Grossen Rat die Steuergesetz-Revision 2027 einstimmig zur Annahme.
FILAG-Revision ohne neue Anträge
Die FiKo hat ebenfalls die zweite Lesung des revidierten Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) vorberaten. Kernstück der Vorlage ist die Berücksichtigung der Städte Burgdorf und Langenthal bei der Abgeltung von Zentrumslasten. Die Kommission beantragt keine Änderungen mehr. Sie empfiehlt dem Grossen Rat die FILAG-Revision grossmehrheitlich zur Annahme.