Die Gewinnanteile, die Swisslos an die Kantone ausschüttet, steigen seit 2020 deutlich an. Im Jahr 2024 erzielte Swisslos einen Rekordgewinn. Gegenüber dem Jahr 2020 (rund 58 Mio. Franken) stiegen die Gewinnanteile des Kantons Bern im Jahr 2024 um über 40 Prozent auf rund 83 Mio. Franken. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich die jährlichen Einnahmen des Kantons aus Geldspielen dauerhaft auf einer Höhe von über 71 Mio. Franken bewegen werden. Gemäss Bundesverfassung sind diese Mittel ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Ein Gewinn für alle Bernerinnen und Berner
Dem Lotteriefonds und dem Sportfonds des Kantons Bern stehen dadurch mehr finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Darum hat der Regierungsrat eine umfassende Überprüfung der Beitragspraxis veranlasst, die sowohl einen interkantonalen Vergleich als auch einen engen Einbezug der relevanten Anspruchsgruppen umfasste. Gestützt darauf hat der Regierungsrat eine Anpassung der kantonalen Geldspielverordnung beschlossen. Sie ermöglicht beim Lotteriefonds jährliche Mehrausgaben von rund fünf Mio. Franken und beim Sportfonds von rund sieben Mio. Franken. «Unsere Vereine und andere gemeinnützige Organisationen bereichern das kulturelle Leben und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den Sport im Kanton. Die zusätzlichen Mittel sind ein Gewinn für alle Bernerinnen und Berner», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller.
Deutlich höhere Beiträge für Sportwettkämpfe und Veranstaltungen der Volkskultur
Sportwettkämpfe sind im Kanton Bern weit verbreitet, populär und vielfältig. Bislang waren die Beiträge an Sportwettkämpfe auf maximal 10 000 Franken begrenzt, unabhängig, ob es sich um einen regionalen Leichtathletik-Wettkampf oder ein kantonales Turnfest handelte. Neu werden die Beiträge – abgestuft nach der Bedeutung des Sportwettkampfs – deutlich erhöht. Der Grundbeitrag wird verdreifacht. Ausgewählte Wettkämpfe mit kantonaler und nationaler Bedeutung erhalten neu bis zu 100 000 Franken, Europa- oder Weltmeisterschaften bis zu 500 000 Franken und eidgenössische Feste bis zu eine Million Franken.
Auch der Beitragsrahmen für Veranstaltungen der Volkskultur wird erweitert. Je nach Bedeutung können sie bis zu eine Million Franken erhalten. «Der grössere Handlungsspielraum ermöglicht es, herausragende Anlässe wie zum Beispiel das Eidgenössische Musikfest 2026 in Biel/Bienne oder das Eidgenössische Schwingfest 2028 in Thun mit namhaften Beiträgen aus dem Sportfonds beziehungsweise dem Lotteriefonds zu unterstützen», so Sicherheitsdirektor Müller.
Fokus auf Menschen mit Behinderungen
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist dem Regierungsrat wichtig. Sie ist nicht nur eine Bereicherung für die Direktbetroffenen und ihr Umfeld, sondern für die Gesellschaft als Ganzes. Mit den geänderten Rechtsgrundlagen schafft der Regierungsrat Subventionsmöglichkeiten für langfristig wirksame Inklusionsvorhaben und Lager, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Profitieren können beispielsweise Jugendlager und Sportlager. Ebenso werden Beiträge an Sportwettkämpfe erhöht, wenn die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird. Besondere Anlässe für Menschen mit Behinderungen, wie der PluSport-Tag, können mit bis zu 500 000 Franken unterstützt werden.
Zusätzliche Unterstützung in vielfältigen Bereichen
Ein wichtiger Teil der Mittel aus Lotterie- und Sportfonds fliesst in Bauvorhaben der Bereiche Sport, Kultur und Gesellschaft, wie zum Beispiel Hallenbäder, Konzerthallen, Pumptrack-Anlagen oder Pfadfinderheime. Neu können die Beiträge um bis zu zehn Prozent erhöht werden. Sportanlagen, die im kantonalen Sportanlagekonzept aufgeführt sind, sollen wegen ihrer besonderen Wirkung für den Sport mit bis zu 15 Prozent zusätzlich unterstützt werden können. Die unterstützten Vorhaben müssen den Vereinen und der Bevölkerung zugänglich sein. Zusätzlich werden in einer Vielzahl von Bereichen neue oder erhöhte Beitragsmöglichkeiten geschaffen, beispielsweise für
- Vereinsförderung im Breitensport, namentlich als Beitrag zur Unterstützung der Ehrenamtlichkeit,
- Nachwuchsförderbeiträge im Leistungssport,
- Jugendsportlager,
- interkantonale und nationale Sportverbände für Sportanlagen im Kanton Bern, sofern diese für den Breiten- und/oder den Leistungssport zur Verfügung stehen,
- Biodiversitätsvorhaben,
- Projektbeiträge im Bereich Natur und Umweltschutz, mit Fokus auf den Erhalt natürlicher Lebensräume, und im Bereich Gesellschaft, mit Fokus auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt,
- humanitäre Entminung, konkret zur Herstellung und zum Einsatz von Entminungsmaschinen für Projekte in ehemaligen Konfliktgebieten an ZEWO-zertifizierte Organisationen mit Sitz im Kanton,
- Pro-Kopf-Beiträge an Jugendorganisationen wie Jugendsamariter und Jugendfeuerwehr,
- Vereine der Schweizerischen Volkskultur mit Chören sowie Verbände, die sich für den Erhalt des Kunsthandwerks, wie Trachten, engagieren.
Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. Mai 2026 in Kraft.
Gemeinnützige Verwendung von Geldspielmitteln
Geldspiele werden in der Deutschschweiz von der Genossenschaft Swisslos veranstaltet. Die Reingewinne fliessen an die Kantone, welche die Mittel für gemeinnützige Zwecke insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales verwenden. Informationen über die konkrete Verwendung der Geldspielmittel finden sich bei Swisslos sowie der Interkantonalen Geldspielaufsicht.
Kann auch Ihr Verein von Beiträgen aus Lotterie- und Sportfonds profitieren? Ist auch Ihr gemeinnütziges Vorhaben beitragsberechtigt? Weitere Informationen: