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29. Juni 2022
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Kurzmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Sozialhilfekürzung: Verwaltungsgericht stützt Entscheid des Regierungsrates

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) nimmt den heutigen Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts über die Bemessung der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommenen Personen (VA) mit Interesse zur Kenntnis. Das Stimmenverhältnis der Richterin und der Richter lag bei drei zu zwei. Wichtig erscheint der GSI die Feststellung des Gerichts, dass die bundesrechtliche Verpflichtung besteht, den Grundbedarf für VA ungeachtet ihrer Aufenthaltsdauer zu kürzen.

Somit wird der Entscheid des Regierungsrats im Grundsatz gestützt, dass nach Art. 86, Abs. 1, Satz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) die Sozialhilfe gekürzt werden muss.

Ob die richterliche Ersatzregelung (länger als 10 Jahre in der Schweiz, Kürzung 15 Prozent statt rund 29 Prozent) in den beiden debattierten Einzelfällen eine künftige Regelung sein könnte, kann erst nach dem Vorliegen der schriftlichen Begründung näher beurteilt werden.

Für die Beschwerden des Kantons in den sozialhilferechtlichen Beschwerdeverfahren, in welchen dieselben Rechtsfragen zum Thema gemacht worden sind, können weitere Beurteilungen ebenfalls erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung gemacht werden. 

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