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16. Januar 2019
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Beschwerde gegen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Belprahon
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Regierungsrat nimmt Entscheid der Regierungsstatthalterin zur Kenntnis

Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Regierungsstatthalterin des Berner Juras die Beschwerde gegen die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Belprahons zurückgewiesen hat. Der Kanton Bern orientiert sich an den Grundsätzen des Rechtsstaats und will weiterhin zur Beruhigung der Lage beitragen. Dies im Sinne der Charta für Moutier, die unter der Federführung des Bundes erarbeitet und gemeinsam mit dem Kanton Jura unterzeichnet wurde.

Der Kanton Bern hat es den bernjurassischen Gemeinden, die darum ersucht hatten, ermöglicht,  über ihre Kantonszugehörigkeit abzustimmen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Belprahons haben sich am 17. September 2017 knapp für einen Verbleib im Kanton Bern ausgesprochen. Gegen dieses Abstimmungsergebnis wurde Beschwerde eingereicht. Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat die Beschwerde nun in erster Instanz abgewiesen.

Das Schweizerische Rechtssystem ermöglicht es, Entscheide an höhere Instanzen weiterzuziehen. Der Regierungsrat respektiert diese Möglichkeit. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte schon 2018 in Moutier betont, dass sich ein demokratischer Prozess nicht auf die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses beschränkt.

Der Regierungsrat erwartet von Gemeindebehörden, dass sie alles daran setzen, um den Zusammenhalt der Bevölkerung zu fördern.

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