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01. Februar 2022
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Medienmitteilung der Bildungskommission des Grossen Rates
:
Fortführung der Unterstützung für die Kultur

Von der Corona-Pandemie betroffene Kulturschaffende sollen weiterhin vom Kanton unterstützt werden. Die Bildungskommission (BiK) spricht sich im Grundsatz dafür aus, die entsprechende Einführungsverordnung in ein Gesetz zu überführen. Zudem schlägt die Kommission Anpassungen bei den Hochschulgesetzen (UniG, PHG und FaG) vor.

Es zeichnet sich ab, dass die Kulturszene auch 2022 mit einer wirtschaftlich schwierigen Situation konfrontiert ist und noch nicht zum Normalbetrieb zurückkehren kann. Damit die im Covid-19-Gesetz vorgesehenen Massnahmen im Kulturbereich auf kantonaler Ebene weiterhin umgesetzt werden können, muss die kantonale Gesetzgebung angepasst werden. Die Bildungskommission spricht sich deshalb im Grundsatz für das Kantonale Gesetz über die Massnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (KMKG Covid-19) aus. 

Befristung des Gesetzes für Covid-Finanzhilfen für Kulturschaffende

Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Grossen Rat, das Gesetz auf zwei Jahre zu befristen, eine Verlängerung durch den Grossen Rat soll aber möglich sein. Die Befristung erlaube es Anpassungen vorzunehmen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Eine Minderheit ist der Meinung, dass diese Frist unnötig sei, da eine Koppelung an die Gültigkeit des Bundesgesetzes vorgesehen ist und somit eine Befristung im kantonalen Gesetz obsolet sei.

Weiter fordert eine Minderheit der BiK eine betragsmässige Begrenzung der Beiträge auf vorerst 10 Millionen Franken. Weitere Gelder für Beiträge sollen danach durch den Grossen Rate genehmigt werden müssen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Umfang der Beiträge durch die Koppelung an die Bundesgelder gegeben ist und eine Begrenzung des Kantonsbeitrags zu Vollzugsprobleme führen würde, sobald der festgelegte Betrag erreicht würde. Sie lehnt den Minderheitsantrag deshalb ab und erachtet den Vorschlag des Regierungsrates als sinnvoll.

Mitwirkung der Hochschulangehörigen im Schulrat

Beim Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) und dem Gesetz über die Berner Fachhochschule (FaG) beantragt die BiK dem Grossen Rat lediglich noch Änderungen im Bereich der Zusammensetzung der Schulräte. Für die Kommission ist es wichtig, dass die Stimmen der verschiedenen Personalkategorien im Schulrat gehört werden. So sollen zusätzlich zur Vertretung der Rektorin oder des Rektors und der Dozierenden, neu auch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie Assistenten bzw. weitere Mitarbeitende eine Vertretung in den Schulrat delegieren können. Die Vertretungen der Hochschulen sollen jedoch nur noch mit beratender Stimme teilnehmen können. So ist sichergestellt, dass die internen Vertretungen nicht die Mitglieder des Schulrats überstimmen könnten, die nicht der Hochschule angehören.

Klare Befristung von Assistenzprofessuren und -dozentenstellen

Beim Gesetz über die Universität (UniG) möchte die BiK die vom Regierungsrat vorgeschlagene Befristung der Anstellung für Assistenzprofessuren und Assistenzdozentenstellen präzisieren. Die Befristung soll neu auf Gesetzesstufe vorgesehen werden und sechs Jahre betragen. Der Regierungsrat soll jedoch in der Verordnung Ausnahmen definieren können. Die Kommission will damit Kettenverträge vermeiden und für die angehenden Professorinnen und Professoren bzw. Dozentinnen und Dozenten eine verbindliche Laufbahnplanung ermöglichen.

Der Grosse Rat befindet in der Frühlingssession über die vier Vorlagen.

Kommissionsmotion zur Finanzierung halbprivater Gymnasien

Die Kommission hat aufgrund kontroverser Diskussionen zum Thema beschlossen, die von Ihr eingereichte Kommissionsmotion an der nächsten Session mit Erklärung zurückzuziehen. Sie ist sich einig, dass bezüglich der Finanzierungsmechanismen der halbprivaten Gymnasien weitergehende Überlegungen gemacht werden müssen. So könnte zum Beispiel eine Subjektfinanzierung geprüft werden. Die vorliegende Motion verhindere eine weiterführende ergebnisoffene Diskussion und sei zu diesem Zeitpunkt das falsche Instrument.

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