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08. November 2024
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Medienmitteilung der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates
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Kommission unterstützt Kredit für Elektronisches Patientendossier

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) ist vom Potenzial des elektronischen Patientendossiers (EPD) überzeugt. Sie befürwortet deshalb einen Kredit über 4 Millionen Franken, mit dem die Digitalisierung im Gesundheitsbereich vorangetrieben werden soll.

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung von relevanten Informationen rund um die persönliche Gesundheit. Die Patientinnen und Patienten bestimmen dabei selbst, wer welche Daten einsehen darf. Ab Ende 2024 will der Bund während einer Übergangsphase den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD finanziell unterstützen. Die Unterstützung des Bundes ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone in gleichem Umfang beteiligen. Konkret soll sich der Kanton Bern für die Jahre 2025-2029 mit einem Kredit von 4 Millionen Franken an der Übergangsfinanzierung beteiligen. Es handelt sich dabei um einen Kredit mit Kostendach.

Voraussichtlich im Jahr 2028 wird der Bund eine umfassende Revision der gesetzlichen Grundlagen des EPD in Kraft setzen. Die Revision soll die Rollen zwischen Bund und Kantonen klarer regeln und die nachhaltige Finanzierung des EPD sicherstellen. In der Zwischenzeit sollen die paritätischen Beiträge von Bund und Kantonen dafür sorgen, dass das EPD eine grössere Verbreitung findet, indem die verantwortliche Organisation, für jedes neu eröffnete Dossier bis zur Ausschöpfung des Maximalbeitrags eine Abgeltung erhält.

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) ist vom Nutzen des EPD überzeugt. Es stärkt die Qualität der medizinischen Behandlung, verbessert Behandlungsprozesse und vermag die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern. Die GSoK empfiehlt dem Grossen Rat daher einstimmig, den Kredit in der kommenden Wintersession zu genehmigen.

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