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21. Februar 2019
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Vernehmlassung zum neuen Kantonalen Geldspielgesetz
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Kanton unterstützt gemeinnützige Vorhaben weiterhin mit Lotteriegeldern

Seit Anfang 2019 gilt das neue Bundesgesetz über Geldspiele. Der Regierungsrat nimmt dies zum Anlass, das über 25 Jahre alte kantonale Lotteriegesetz vollständig zu überarbeiten und an das neue Bundesrecht anzupassen. Gemeinnützige Vorhaben, vornehmlich aus den Bereichen Kultur und Sport, sollen weiterhin aus Lotteriemitteln unterstützt werden. Der Regierungsrat schickt das neue Kantonale Geldspielgesetz (KGSG) in die Vernehmlassung.

Am 1. Januar 2019 ist das das neue Geldspielgesetz (BGS) des Bundes in Kraft getreten. Mit dem BGS bezweckt der Bundesgesetzgeber primär den sicheren und transparenten Betrieb der Geldspiele sowie eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen im Geldspielbereich. Die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen bleiben weitestgehend unverändert: Der Bund ist verantwortlich für die Spielbanken und erhebt eine ertragsabhängige Spielbankenabgabe, die der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) zugutekommt. Die Kantone verantworten demgegenüber den Bereich der Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Sie verwenden die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke. Die Kantone haben übergangsrechtlich zwei Jahre Zeit, ihre Gesetzgebung an das neue Bundesrecht anzupassen.

Regulierung statt Verbot

Mit den neuen Rechtsgrundlagen bleiben Geldspiele im Kanton Bern grundsätzlich erlaubt, aber stark reguliert. Das ist wichtig, da vom Geldspiel eine nicht zu unterschätzende Spielsuchtgefahr ausgeht. Ein Verbot würde nach Auffassung des Regierungsrats einzig zu einer Verlagerung der Geldspiele in andere Kantone, ins Ausland oder in illegale Angebote führen. Bei illegalen Geldspielen bestehen keinerlei Schutzmassnahmen gegen Spielsucht und die Allgemeinheit profitiert nicht von den Reingewinnen und Abgaben aus Geldspielen. Diese erlauben aber, gemeinnützige Vorhaben im Kanton Bern zu unterstützen. Ein attraktives und reguliertes Geldspielangebot ist nach Meinung des Regierungsrats der beste Weg, die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen.

Weiterhin hohe Millionenbeträge für gemeinnützige Vorhaben

Heute stehen dem Kanton Bern gut 50 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, um gemeinnützige Vorhaben in Bereichen wie Kultur und Sport zu unterstützen. Davon profitieren jedes Jahr hunderte von Vereinen und Institutionen für ihre gemeinnützigen Vorhaben (vgl. Liste der Destinatäre). Das neue Kantonale Geldspielgesetz soll die Mittelverteilung weiterhin sicherstellen. Es führt dabei gewisse Neuerungen und Präzisierungen bei den Zuwendungsbereichen ein. So sollen künftig auch Gelder an gemeinnützige Projekte aus dem Bereich Jugend und Gesellschaft fliessen können. Die Subventionierung staatlicher Aufgaben durch Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten bleibt weiterhin unzulässig.

Vernehmlassung eröffnet

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung bis 21. Mai 2019 eingeleitet. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat die Gesetzesänderung in der Frühlingssession 2020 in erster Lesung beraten wird. Das neue Recht muss spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Mediendokumentation

  • Begleitschreiben
  • Gesetz
  • Vortrag
  • Vernehmlassungsadressatenliste STA
  • Vernehmlassungsadressatenliste POM
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