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25. Mai 2020
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Neues Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg
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HEP - Neue Grundlagen für die HEP-BEJUNE

Der Regierungsrat schickt das Beitrittsgesetz zum revidierten Konkordat über die gemeinsame Pädagogische Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg in die Vernehmlassung. Ziel der Revision ist es, die interkantonale Hochschule u. a. dank eines neuen Steuerungsorgans und neuer strategischer Führungsinstrumente an die Entwicklungen in der Hochschullandschaft und an die neue Bundesgesetzgebung anzupassen.

Die drei Jurabogenkantone Bern, Jura und Neuenburg hatten den grundlegenden Entscheid getroffen, die Lehrkräfteausbildung auf einer interkantonalen Politikebene zu verankern. So gründeten sie im August 2001 die HEP-BEJUNE, um die insgesamt elf Einrichtungen, die bis anhin die Lehrkräfteausbildung in den drei Kantonen sicherstellten, unter ein Dach zu stellen.

Das ursprüngliche interkantonale Konkordat zur Schaffung einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (HEP-BEJUNE) stammt aus dem Jahr 2000 und muss heute überarbeitet und aktualisiert werden. Die schweizerische Hochschullandschaft hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren stark verändert, und bei der Lehrerausbildung auf Tertiärstufe konnten positive Erfahrungen gemacht werden. Eine Aktualisierung der organisatorischen Struktur der HEP-BEJUNE drängt sich daher auf. Mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, das 2015 in Kraft trat, besteht zudem auf Bundesebene ein neuer Rechtsrahmen, der ebenfalls eine grundlegende Anpassung des Gründungskonkordats nötig macht.

Ziel der Konkordatsrevision ist es, die bewährten Elemente der heutigen Organisation in Einklang zu bringen, die festgestellten Mängel zu bereinigen und die Anforderungen der institutionellen Akkreditierung gemäss neuer Bundesgesetzgebung zu berücksichtigen.

Neues Steuerungsorgan

Die wichtigste Anpassung des neuen Konkordats besteht darin, dass die HEP-BEJUNE ein neues Steuerungsorgan, den Rat, erhält. Dieser ist zwischen der politischen Ebene der strategischen Leitung, bestehend aus den Vertreterinnen und Vertretern der drei Kantonsregierungen, und der operativen Ebene, die durch das Rektorat sichergestellt wird, angesiedelt. Die Rolle dieses neuen Organs, das der Steuerung der HEP-BEJUNE eine externe Perspektive verleiht, ist es, die strategischen Achsen der HEP-BEJUNE bei der Erfüllung ihrer drei grundlegenden Missionen vorzuschlagen: Lehre, Forschung und Dienstleistungen. Mit der Schaffung dieses neuen Organs wird ein Modell umgesetzt, das sich in den meisten Schweizer Hochschulen bereits etabliert hat und das auf angemessene Weise einer seit längerem bestehenden Erwartung – namentlich seitens des Kantons Bern – entspricht.

Die zweite grössere Anpassung des neuen Konkordats ist die Steuerung der Institution auf der Grundlage einer Vierjahresstrategie und eines Vierjahresleistungsvertrags, die es sowohl der HEP-BEJUNE als auch den Kantonen, die sie finanzieren, erlaubt, mittelfristig über eine Entwicklungsvision für die Institution zu verfügen. Dieses Steuerungs- und Führungsmodell kommt damit demjenigen gleich, das für die Hochschule Arc Bern-Jura-Neuenburg (HE-Arc) sowie für die drei Hochschulen des Kantons Bern gilt.

«Dank des revidierten Konkordats verfügt die HEP-BEJUNE nunmehr über eine solide Basis, um ihren Auftrag als Ausbildungsstätte für Lehrkräfte in den Kantonen Jura und Neuenburg sowie im französischsprachigen Teil des Kantons Bern weiterhin erfolgreich wahrzunehmen», betont Regierungsrätin Christine Häsler, Bildungs- und Kulturdirektorin des Kantons Bern. «Die Hochschule ist damit gerüstet, um die institutionelle Akkreditierung gemäss Bundesgesetzgebung zu erhalten und ihre Weiterentwicklung als zentrale Institution im Dienste des Schulwesens einer trikantonalen Region fortzusetzen. »

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

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