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03. Mai 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Teilrevidiertes Polizeigesetz geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat die Änderung des Polizeigesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Teilrevision sollen die polizeilichen Massnahmen verbessert und der Rechtsschutz weiterentwickelt werden. Die Gesetzesänderung berücksichtigt die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts. Sie wird frühestens Mitte 2024 in Kraft treten.

Am 1. Januar 2020 trat das gesamterneuerte Polizeigesetz des Kantons Bern in Kraft. Es brachte unter anderem Neuerungen und Optimierungen in der Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Gemeinden, bei der Kostenüberwälzung bei gewalttätigen Demonstrationen, bei der polizeilichen Vorermittlung und im Personalrecht der Kantonspolizei mit sich. Die neuen Bestimmungen haben sich grundsätzlich bewährt. Da einzelne Punkte beim Bundesgericht angefochten worden waren, musste das Polizeigesetz teilrevidiert werden. Dies wurde zum Anlass genommen, die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszuwerten und allfälligen weiteren Änderungsbedarf zu eruieren. Zudem werden mit der Teilrevision parlamentarische Vorstösse umgesetzt.

Polizeiliche Massnahmen optimiert und Rechtsschutz gestärkt

Die meisten Änderungen betreffen die polizeilichen Massnahmen. Dieser Bereich verändert sich aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung fortlaufend. Eine Änderung sieht das teilrevidierte Polizeigesetz bei der automatisierten Fahrzeugfahndung vor. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an bestimmten neuralgischen Orten erfasst und automatisiert mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. Das Instrument gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Polizeiarbeit, namentlich bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und bei Entführungen. Erhobene Daten sollen neu bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können. Um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren, werden hohe Anforderungen an eine Datenauswertung gestellt. Zudem sind Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen. Die Vorlage berücksichtigt dabei die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung. Ein starker Rechtsschutz in diesem Bereich war auch ein zentrales Anliegen in der Vernehmlassung.

Bundesgerichtliche Vorgaben bezüglich Überwachung umgesetzt

Mit der Teilrevision wird zudem die gesetzliche Grundlage geschaffen, um bei der polizeilichen Überwachung technische Geräte wie GPS-Tracker für die Standortermittlung einzusetzen. Das Bundesgericht hatte eine frühere Regelung des Kantons Bern aufgehoben. Die neue Regelung dient der effektiven und zweckmässigen Kriminalitätsbekämpfung. Dabei berücksichtigt sie sämtliche Anforderungen des Bundesgerichts, insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes. Dies wurde in der Vernehmlassung positiv gewürdigt. 

Geteilte Meinungen zum Einsatz von Videokameras

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass der Kanton einer Gemeinde bei einer erhöhten Gefahrenlage für Verbrechen und Vergehen an einzelnen neuralgischen Orten empfehlen kann, Videokameras einzusetzen. Verzichtet die Gemeinde darauf, soll der Kanton selbst tätig werden können. Wie schon nach geltendem Recht werden die Videoaufzeichnungen nur dann ausgewertet, wenn Straftaten begangen worden sind. In der Vernehmlassung war die Bestimmung zu den Videokameras umstritten. Unterschiedliche Meinungen gab es beispielsweise zur Frage, welche kantonale Stelle den Einsatz der Videokameras anordnen soll. Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat mit einer überwiesenen Motion beauftragt, diese Rechtsgrundlage zu schaffen. Deshalb hält der Regierungsrat trotz der kritischen Hinweise in der Vernehmlassung am Vorschlag fest. Er zeigt sich jedoch offen für allfällige Anpassungen der Bestimmung durch den Grossen Rat. Beispielsweise könnten ein Deliktkatalog aufgenommen, die Zuständigkeit von der Sicherheitsdirektion zum Gesamtregierungsrat geändert oder weitere vorgängige Verfahrensschritte mit einem formellen Differenzbereinigungsverfahren eingeführt werden.

Verbesserter Jugendschutz

Eine weitere Änderung im Polizeigesetz verbessert den Jugendschutz: Die Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol an Minderjährige steht unter Strafe, unabhängig, ob sie gewerblich oder durch Privatpersonen erfolgt. Für Sorgeberechtigte gilt eine Ausnahme. Diese indirekte Änderung des kantonalen Strafrechts schliesst eine Gesetzeslücke und wurde in der Vernehmlassung von allen Seiten begrüsst.

Beratung im Grossen Rat

Die Vorlage geht nun an die vorberatende Sicherheitskommission und soll in der Herbstsession 2023 vom Grossen Rat beraten werden. Die Gesetzesänderung wird frühestens Mitte 2024 in Kraft treten.

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