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13. Oktober 2025
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Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung

Areal Weyermannhaus Ost: Vorgaben für Sanierung PFAS im Frühling 2026 erwartet

Das Sanierungskonzept für das Areal Weyermannshaus Ost wird im Frühling 2026 vorliegen. Die Arbeiten dauern länger als vorgesehen, weil verschiedene Varianten für die Sanierung geprüft werden müssen. Die SBB als Grundeigentümerin klärt aktuell zusammen mit der Bauherrschaft die Machbarkeit der unterschiedlichen Varianten für die Sanierung des Areals. Die sorgfältige Planung soll sicherstellen, dass die Arbeiten für die Sanierung sowie für den Bau des neuen Campus Bern der Berner Fachhochschule bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Die Projekt- und Planungsarbeiten für den Bau des Campus laufen in der Zwischenzeit unvermindert weiter.

Die Sanierung ist aufgrund der hohen Belastung des Untergrunds mit PFAS-Schadstoffen nötig. In den nächsten Wochen finden auf dem Areal weitere Untersuchungen des Baugrunds und des Grundwassers statt. Die Finanzierung der Sanierung erfolgt unabhängig von der Realisierung des Campus Bern. Voraussichtlich werden 40 Prozent der Sanierungskosten vom Bund getragen. Der Rest verteilt sich auf die Grundeigentümerin SBB und den Kanton (Abfallfonds).

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Höhere Beiträge in die Säule 3a möglich

Im Steuerjahr 2025 können steuerpflichtige Personen in der Schweiz mehr in die Säule 3a einzahlen als im Vorjahr. Erwerbstätige Personen mit Pensionskasse dürfen neu maximal CHF 7258 auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung überweisen. 2024 betrug der Maximalbetrag CHF 7056. Erwerbstätige Personen ohne Pensionskasse können 2025 bis zu 20 Prozent ihres jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36 288, für die Säule 3a einsetzen. Im Vorjahr war die Maximalzahlung auf CHF 35 280 begrenzt.

Die Einzahlungen können selbstständig und unselbstständig erwerbstätige Personen in ihrer Steuererklärung von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Der jährliche Beitrag muss vor dem Jahresende auf dem eigenen Vorsorgekonto verbucht sein. Wer sicher sein will, beachtet die entsprechenden Terminvorgaben der Banken oder Versicherungen.

Für das Steuerjahr 2025 können steuerpflichtige Personen in der Schweiz ab 2026 Nachzahlungen in die Säule 3a leisten. Dies maximal im Rahmen des sogenannten kleinen Betrages, der für 2025 CHF 7258 beträgt. Wer im Jahr 2025 beispielsweise CHF 3000 einzahlt, kann 2026 CHF 4258 nachbezahlen, sofern zusätzlich der ordentliche Maximalbetrag des Jahres 2026 geleistet wird. Auch wer 2025 keine Beiträge in die Säule 3a leistet, ist nachzahlungsberechtigt.

Weitere Informationen, auch zu den seit 1. Januar 2024 im Zuge der AHV-21-Reform gültigen Regelungen zu den Vorbezügen und Barauszahlungsgründen: www.be.ch/taxinfo

Federführung: Finanzdirektion (FIN)

Stefan Schumacher wird Präsident der bernischen Stiftung für Agrarkredite

Im Stiftungsrat der bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK) kommt es für die Amtsdauer 2026 bis 2029 zu personellen Veränderungen. Altershalber treten Präsident Ulrich Stoller und Vizepräsident Etienne Klopfenstein Ende 2025 zurück. Neu in den Stiftungsrat gewählt wurden Markus Gerber und Hanna von Ballmoos-Hofer. Wiedergewählt wurden Stefan Schumacher (neu Präsident), Susanne Remund-Schenk (neu Vizepräsidentin), Christoph Fankhauser, Kurt Stauffer und Michael Gysi. Für die Besetzung der beiden Vakanzen war erstmals eine öffentliche Ausschreibung erfolgt.

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)

Thun: Ergebnisse des Verkehrsversuchs Kreisel Schlossberg

Vom 3. Juni 2025 bis am 2. Juli 2025 führte das Tiefbauamt des Kantons Bern einen Pilotversuch mit einer mobilen Lichtsignalanlage am Schlossbergkreisel in Thun durch. Die Anlage sollte den Verkehr dosieren und damit die Einfahrt vom Lauitor her flüssiger machen. Die Auswertung des Versuchs hat ergeben, dass die Lichtsignalanlage nicht zu einer massgebenden, anhaltenden Verbesserung der Verkehrssituation geführt hat. Das Verkehrssystem am Schlossbergkreisel wird von weiteren Faktoren beeinflusst, die eine isolierte Ampel nicht lösen kann. Der Einsatz einer Lichtsignalanlage am Schlossbergkreisel soll aber zu gegebener Zeit wieder geprüft werden. Im Rahmen der weiteren Projektierung des Verkehrsmanagements Region Thun könnten andere Massnahmen deren Wirkung erhöhen und eine spätere Realisierung ermöglichen. 

  • Faktenblatt Verkehrsversuch Kreisel Schlossberg
Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Spiez: Einbau eines lärmarmen Belags auf der Krattigstrasse

Auf der Krattigstrasse in Spiez wird von der Abzweigung Hondrichstrasse bis zur Krattigstrasse Nr. 20 der Belag erneuert und ein lärmarmer Belag eingebaut. Die Arbeiten erfolgen in den Nächten von Dienstag, 21. Oktober, auf Mittwoch, 22. Oktober 2025, und von Freitag, 24. Oktober, auf Samstag, 25. Oktober 2025. Die Strasse bleibt jeweils von 19.30 Uhr bis 5.30 Uhr auf der ganzen Länge gesperrt. Fussgängerinnen und Fussgänger können den bahnseitigen Gehweg benutzen. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velos können die Baustelle unter erschwerten Bedingungen passieren. Der Abzweiger Hondrichstrasse ist nur halbseitig befahrbar. Es muss mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden. Bei schlechter Witterung wird der Einbau des Deckbelags auf die Nacht von Montag, 27. Oktober, auf Dienstag, 28. Oktober, 19.30 Uhr bis 05.30 Uhr, verschoben.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Saanen: Jährliche Tunnelreinigungen der Umfahrungen Gstaad und Saanen

Am 16. und 17. Oktober 2025 finden die jährlichen Tunnelreinigungen der kleinen Umfahrung Gstaad und der Nordumfahrung Saanen statt. Die Teilstrecke kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel, ist von Donnerstag, 16. Oktober, 19.30 Uhr bis Freitag, 17. Oktober, 5 Uhr gesperrt. Die Sperrung der Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse bis Amtshauskreisel, dauert von Donnerstag, 16. Oktober, 18 Uhr bis Freitag, 17. Oktober, 5 Uhr. Umleitungen werden signalisiert.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Lyssach: Belagsarbeiten auf der Schachenstrasse

Auf der Schachenstrasse in Lyssach werden Belagsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten finden vom 20. bis zum 24. Oktober 2025, jeweils nachts von 19.30 Uhr bis 05.00 Uhr, statt. Während der Bauzeit ist die Durchfahrt auf der Kantonsstrasse erschwert. Ein Verkehrsdienst regelt den Verkehr.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)
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