Zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2024: Regierung gegen rückwirkende Inkraftsetzung
Der Regierungsrat und die Finanzkommission (FiKo) sind sich inhaltlich einig über die Bestimmungen der Steuergesetzrevision 2024. Jedoch haben sie eine abweichende Haltung dazu, wann die Gesetzesrevision in Kraft treten soll. Der Regierungsart spricht sich dafür aus, die Revision wie in der ersten Lesung beschlossen per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Die von der FiKo beantragte Rückwirkung der neuen Regeln zu den Solaranlagen und zum höheren maximalen Kinderdrittbetreuungsabzug auf den 1. Januar 2023 sieht er kritisch, da eine Rückwirkung neuer Bestimmungen nur ausnahmsweise in gewichtigen Fällen in Frage kommt. Im vorliegenden Fall ist dies aus Sicht des Regierungsrats nicht ausreichend gegeben. Zudem lässt nur ein Inkrafttreten am 1. Januar 2024 der Verwaltung die notwendige Zeit für die Umsetzungsarbeiten. Bei einem rückwirkenden Inkraftsetzen per 1. Januar 2023 könnte eine geordnete und rechtsgleiche Anwendung der neuen Regeln nicht gewährleistet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, die Vorlage auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.
Gesetzesanpassung zum eUmzug geht an den Grossen Rat
Künftig sollen die Gemeinden verpflichtet werden, die Umzugsmeldung digital anzubieten. Für die Einführung des flächendeckenden eUmzugs sollen die Gemeinden zwei Jahre Zeit haben. Das Angebot steht Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie ausländischen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mit bestimmtem Aufenthaltsstatus offen. Die persönliche An- und Abmeldung bei der Gemeinde bleibt nach wie vor möglich. Neu muss bei der Anmeldung auch kein Heimatausweis mehr hinterlegt werden. Die Daten werden digital übermittelt. Der Regierungsart beantragt dem Grossen Rat, der Teilrevision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer zuzustimmen.
Mehr Studienplätze für Berner Studierende im Bereich Sonderpädagogik
Im Bereich Sonderpädagogik sollen an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) mehr Studienplätze für Berner Studierende zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vereinbarung angepasst. Insbesondere in Psychomotoriktherapie, Logopädie sowie Heilpädagogischer Früherziehung herrscht ein akuter Engpass. Dieser ist zurückzuführen auf die hohen Schülerinnen- und Schülerzahlen einerseits sowie zahlreiche Pensionierungen andererseits.
Die HfH ist in der Deutschschweiz die einzige Anbieterin für viele Studiengänge in diesem Bereich. Der Kanton sichert über eine Vereinbarung eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen für Berner Studierende. Mit dieser Aktualisierung wird auf Verlangen der HfH auch die Abgeltung angepasst, um den Vollkosten zu entsprechen. Für den Kanton Bern ergeben sich daraus Mehrkosten von jährlich rund 0,43 Millionen Franken.
Neubau eines Radstreifens auf der Aarebrücke zwischen Uetendorf und Heimberg
Der Regierungsrat hat einen Beitrag von 1,62 Millionen Franken für den Neubau eines Radstreifens auf der Aarebrücke zwischen Uetendorf und Heimberg bewilligt. Auf dem Strassenabschnitt verkehren täglich rund 20’000 Fahrzeuge. Ein Radstreifen fehlte bisher. Neben dem Bau des Radstreifens wird die Brücke saniert und die Erdbebensicherheit verbessert.