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20. Januar 2022
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Medienmitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion
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Pandemiebedingte Anpassung der Absenzenregelung

Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) verändert vorübergehend und befristet den Zugang zum Privatunterricht vom Kindergarten bis zur 4. Klasse. Aufgrund der Verlängerung der Maskentragpflicht ab der 1. Klasse bis am 14. Februar 2022 erachtet die BKD dies als Massnahme, um den Schulen in den nächsten drei Wochen einen pragmatischen Umgang mit der aktuellen Situation zu ermöglichen.

Die Anpassung sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten während einer befristeten Zeit Privatunterricht erteilen können. Vor dem Start des Privatunterrichts müssen die Erziehungsberechtigten der Schulgemeinde und dem zuständigen Schulinspektorat per Formular den Privatunterricht anmelden. Mit einem Wechsel zum Privatunterricht übernehmen die Erziehungsberechtigten während der Zeit des Privatunterrichts die schulische Verantwortung für ihr Kind. Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass der Stundenplan dem Alter entsprechend gestaltet ist und sich der Unterricht am Lehrplan orientiert. Den Wechsel zurück an die Schule melden die Erziehungsberechtigten ebenfalls rechtzeitig bei der Schulgemeinde und dem Schulinspektorat an.

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