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22. September 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Regierungsrat beschliesst erstes Massnahmenpaket zum Energiesparen

Um einen Energiemangel im Winter zu verhindern, hat der Regierungsrat erste Massnahmen für die Kantonsverwaltung verabschiedet. Er unterstützt zudem weiterhin die Energiespar-Kampagne des Bundes und appelliert an die Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft, sich ebenfalls an den Sparanstrengungen zu beteiligen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat auf Antrag des Sonderstabs Energiemangel ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet, um in der Kantonsverwaltung Energie zu sparen und dadurch einen Energiemangel im Winter zu verhindern. So sollen die Innenraumtemperatur gesenkt, auf Warmwasser und nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtungen verzichtet, Anlagen der Haustechnik optimiert und Sparanstrengungen durch die Kantonsangestellten umgesetzt werden.

Sparmassnahmen in der Kantonsverwaltung

Konkret bedeutet dies:

  • Die Temperatur in Büro- und Aufenthaltsräumen wird auf 20 Grad sowie in kantonalen Mehrzweckhallen und Werkstätten auf 17 Grad eingestellt.
  • Lager und Garagen werden auf 7 Grad und leerstehende Gebäude oder Räume auf 13 Grad eingestellt.
  • Sofern nicht betriebsnotwendig wird das Warmwasser abgestellt.
  • Auf Weihnachtsbeleuchtung und nicht sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtung wird verzichtet.
  • In den Gebäuden der Kantonsverwaltung werden die Einstellungen von Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung oder Beleuchtung durch Fachleute optimiert, indem beispielsweise die Heizkurve abgesenkt, die Temperatur bei betriebsnotwendigem Warmwasser gesenkt oder Bewegungsmelder bei Innenbeleuchtungen eingesetzt werden.
  • Die Mitarbeitenden werden darauf sensibilisiert, keine eigenen Heizgeräte zu verwenden, auf Dauerlüften oder gekippte Fenster zu verzichten, in der Nacht und am Wochenende Fenster- und Rollläden zu schliessen und das Licht zu löschen, wenn Räumlichkeiten nicht genutzt sind.

Das Massnahmenpaket soll bis spätestens am 3. Oktober 2022 vollständig umgesetzt werden.

Diese und weitere freiwillige Sparmassnahmen des Kantons Bern basieren auf Rückmeldungen der Ämter und Direktionen sowie Empfehlungen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). Zusätzliche Energiesparmassnahmen werden durch den Sonderstab Energiemangel des Kantons laufend geprüft.

Kanton unterstützt Sparziel des Bundes

Als weitere Massnahme unterstützt der Kanton Bern die jüngst lancierte Energiespar-Kampagne des Bundes – unter anderem durch den Beitritt zur nationalen «Energiespar-Alliance». Deren Mitglieder bekennen sich zu den nationalen Bemühungen zum Energiesparen und zur Stärkung der Versorgungssicherheit. So unterstützen sie etwa das Sparziel des Bundesrates, den Gasverbrauch der Schweiz im Winterhalbjahr mit freiwilligen Massnahmen um 15 Prozent zu reduzieren.

Darüber hinaus hat der Kanton Bern im Internet eine Themenseite aufgeschaltet, wo für die Bevölkerung, Gemeinden und Unternehmen wichtige Informationen, Links und Adressen zusammengefasst sind.

Appell an die Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft

Der Regierungsrat hält fest, dass die Gas- und Stromversorgung in der Schweiz und im Kanton Bern derzeit sichergestellt ist. Wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird, ist vorab von externen Einflussfaktoren abhängig. Die weitere Entwicklung kann kaum vorhergesagt werden.

Daher appelliert der Regierungsrat auch an die Solidarität aller, die Aufforderungen des Bundes zum Energiesparen zu befolgen und allfällige Massnahmen mitzutragen. Zudem empfiehlt er den Berner Gemeinden und der Wirtschaft, die Energiesparmassnahmen des Kantons ebenfalls umzusetzen.

www.be.ch/energiemangel

Sonderstab Energiemangel

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im August den Sonderstab Energiemangel eingesetzt. Dieser hat den Auftrag, sämtliche Informationen des Bundes, interkantonaler Gremien, der Energieversorger und kantonaler Stellen zu bündeln, die Szenarien und Massnahmen mit dem Bund abzusprechen und alle Massnahmen im Zusammenhang mit dem möglichen Energiemangel auf kantonaler Stufe zu koordinieren. Die Absprache und der Informationsaustausch mit den Gemeinden gehören ebenso zu den Aufgaben des Sonderstabs wie die Koordination der Information an die Bevölkerung. Der Sonderstab berichtet regelmässig an den Regierungsrat und bereitet dessen Entscheide vor.

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