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Politik

Bern ist eine Demokratie mit einer der modernsten Kantonsverfassungen der Schweiz. Das politische Geschehen wird massgeblich von den stimmberechtigten Bernerinnen und Bernern geprägt. Wie auch auf Bundesebene sind im Kanton Bern die Gewalten aufgeteilt in Legislative (gesetzgebend), Exekutive (gesetzausführend) und Judikative (richterlich).

Die Legislative: der Grosse Rat

Rathaus Bern, Grossratsaal, Session, September 2021; Bild: Susanne Goldschmid
Der Grosse Rat debattiert im Berner Rathaus. Fotografin: Susanne Goldschmid

Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Behörde im Kanton Bern. Er besteht aus 160 Mitgliedern, die alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Der französischsprachigen Verwaltungsregion Berner Jura werden insgesamt 12 Sitze garantiert.

Der Grosse Rat verabschiedet Gesetze, die das Zusammenleben im Kanton Bern regeln. Zudem hat er die Oberaufsicht über die Regierung und berät über alle Vorlagen, über die das Volk später abstimmt.

  • Der Grosse Rat des Kantons Bern

Die Exekutive: Der Regierungsrat

Der Regierungsrat ist die ausführende Behörde im Kanton Bern. Die sieben Mitglieder werden alle vier Jahre gewählt. Die Verfassung garantiert dabei dem Berner Jura einen Sitz.

Der Regierungsrat ist für die Umsetzung der vom Grossen Rat beschlossenen Gesetze verantwortlich. Er plant und bestimmt die wichtigsten Ziele staatlichen Handelns. Der Regierungsrat vertritt den Kanton nach innen und nach aussen. Dazu pflegt er die Beziehungen mit den Behörden des Bundes, den anderen Kantonen und den Gemeinden. Auch sorgt er für die Wahrung der Ordnung und Sicherheit im Kanton und ist verantwortlich für die Umsetzung von Urteilen der Gerichtsbehörden.

Die Judikative: Gerichtsbehörden und Staatsanwaltschaft

Die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft bilden die bernische Justiz. Sämtliche Richterinnen und Richter sowie die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt und deren Stellvertretung werden für eine Dauer von sechs Jahren vom Grossen Rat gewählt.

Bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien (Zivilprozess) und bei Vergehen gegen das Gesetz (Strafprozess) sind als erstes die vier Regionalgerichte bzw. das kantonale Zwangsmassnahmengericht, das Wirtschaftsstrafgericht und das Jugendgericht zuständig. Die beiden obersten kantonalen Gerichte sind das Obergericht (Straf- und Zivilrecht) und das Verwaltungsgericht (öffentliches Recht).

Die Staatsanwaltschaft ist die Strafverfolgungsbehörde. Zu ihr gehören die Generalstaatsanwaltschaft, die kantonalen Staatsanwaltschaften, die regionalen Staatsanwaltschaften und die Jugendanwaltschaft.

Bern als Landeshauptstadt

Die Stadt Bern ist gleichzeitig auch Sitz der Schweizer Regierung und des Bundesparlaments. Damit befindet sich ein Grossteil der Bundesverwaltung in der Region Bern.

Als Hauptstadt der Schweiz hat Bern internationales Flair: Über 80 ausländische Botschaften sind hier angesiedelt. Ebenso verschiedene internationale Organisationen wie zum Beispiel der Weltpostverein und das Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.

Der Kanton Bern ist auf Bundesebene im Nationalrat mit 24 Mitgliedern und im Ständerat mit 2 Mitgliedern vertreten.

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