Logo Kanton Bern / Canton de BerneVerwaltungsgerichtsbarkeit

Enteignungsschätzungskommission

Die Enteignungsschätzungskommission ist das Enteignungsgericht für den Kanton Bern.

Die Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern (ESchK) entscheidet als erste Instanz Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Enteignung von Grundstücken oder anderen Rechten. Sie bestimmt in diesen Fällen insbesondere die Höhe der zu zahlenden Enteignungsentschädigung. Nebst den enteignungsrechtlichen Streitigkeiten beurteilt sie auch andere, ihr vom Gesetz zugewiesene Streitigkeiten, namentlich Lastenausgleichsklagen gemäss dem Baugesetz. Für Enteignungen, die sich nach Bundesrecht richten, wie zum Beispiel Enteignungen im Zusammenhang mit Autobahnen, Eisenbahnen oder Starkstromleitungen, sind Eidgenössische Schätzungskommissionen eingesetzt.

Das Verfahren vor der ESchK wird mit einem schriftlichen Gesuch oder einer schriftlichen Klage eingeleitet. Im Gesuch oder in der Klage muss die Gegenpartei mit Namen und Adresse genannt sein. Weiter muss das Gesuch oder die Klage einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. In fast allen Streitigkeiten wird eine Besichtigung der Örtlichkeiten bzw. der betroffenen Grundstücke und eine Einigungsverhandlung durchgeführt. Ein Mitglied des Präsidiums führt das Verfahren. Der Entscheid der ESchK erfolgt in Dreierbesetzung, nämlich durch ein Mitglied des Präsidiums und durch zwei Fachrichter oder Fachrichterinnen. Der Entscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.

Als Gerichtsbehörde kann die ESchK keine Gutachteraufträge annehmen.

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