Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Feuerungen

Heizen und Feuern können eine hohe Luftbelastung verursachen. Bei gut gewarteten Heizsystemen halten sich die Emissionen in Grenzen.

Öl- und Gasfeuerungen

Öl- und Gasfeuerungen sind für rund zehn Prozent der Stickoxid-Emissionen verantwortlich (Stand 2020). Die amtliche Feuerungskontrolle misst, ob die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Besitzerinnen und Besitzer ihre Anlage regulieren, sanieren lassen oder die Feuerung stilllegen.

Anlagen bis ein Megawatt

Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis ein Megawatt müssen im Kanton Bern alle zwei Jahre, Gasfeuerungen alle vier Jahre auf ihren energetischen Wirkungsgrad hin geprüft werden. Die Kontrollpersonen messen auch den Ausstoss von Kohlenmonoxid, Stickoxid und Russ.

Anlagen ab ein Megawatt

Für die Messung und Kontrolle der grossen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als einem Megawatt ist die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie zuständig. Die Betreiberin / der Betreiber einer Anlage kann die Messung einer privaten Firma übertragen. Diese Firmen unterliegen dem schweizerischen Qualitätssicherungssystem QSEM. Alle zwei Jahre werden die Wirkungsgrade und der Ausstoss von Kohlenmonoxiden und Stickoxiden gemessen.

Emissionsmessung QSEM

Holzfeuerungen

Holz gewinnt als Brennstoff an Bedeutung. Holzfeuerungen sind klimaneutral und so leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie des Kantons Bern. Allerdings erzeugen Holzfeuerungen noch zu grosse Mengen an Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Wenn die Anlagen richtig betrieben werden und auf dem neusten Stand der Technik sind, können ihre Emissionen wesentlich vermindert werden.

Grundsätzlich gilt: Das Verbrennen von ungeeigneten Holzbrennstoffen und Abfällen ist verboten, da dabei giftige Schadstoffe wie Dioxine oder Furane freigesetzt werden.

Messpflicht kleine Holzfeuerungen

Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt muss alle vier Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden. Betreiberinnen und Betreiber von Restholzfeuerungen und gewerblich genutzten Backöfen erhalten alle zwei Jahre ein Aufgebot zur Emissionsmessung. Anlagen, welche die Grenzwerte überschreiten, müssen einreguliert oder saniert werden.

Richtig anfeuern mit Stückholz

  1. Verwenden Sie ökologische Anzündhilfen, z. B. aus Holzwolle oder Holzspänen
  2. Verbrennen Sie ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Holz
  3. Schichten Sie das Holz nach der Kerzenmethode auf, damit es wenig Rauch entwickelt

Merkblatt Cheminées und Schwedenöfen

Brennstoffkontrolle

In Holzfeuerungen dürfen Sie nur jene Brennstoffe verbrennen, die für diese Anlagen geeignet sind. Verbrennen von Abfällen aller Art ist verboten. Bei Brennstoffkontrollen überprüfen die konzessionierten Kaminfegerinnen und -feger den Brennstoffvorrat, den Feuerraum und die Aschenrückstände.

Blockheizkraftwerke

Blockheizkraftwerke erzeugen elektrische Energie und Wärme. Im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen nutzen Blockheizkraftwerke den Brennstoff doppelt. Die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen und führt Messungen durch oder lässt solche durchführen.

Notstromanlagen

Notstromanlagen sind Stromerzeugungsaggregate, die weniger als 50 Stunden pro Jahr im Einsatz sind. Die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie legt die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für Notstromanlagen gemäss Luftreinhalteverordnung fest.

Merkblatt Notstromgruppen: Vorschriften zur Begrenzung der Luftschadstoffemissionen

Biogasanlagen

Biogasanlagen müssen alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung überprüft werden. Dabei werden die Stickoxide und die Kohlenmonoxide gemessen, in Ausnahmefällen werden zudem der Ammoniak- und der Methangehalt bestimmt. Bei Holzgas wird in der Regel auch noch der Staub bestimmt. Die Messung dieser Anlagekategorie wird durch eine Emissionsmessfirma durchgeführt, die eine Zulassung der QSEM besitzt.

Emissionsmessung QSEM

Bei Biogasanlagen können neben den Grenzwerten auch Geruchsemissionen ein Thema sein.

Mehr zu Luftschadstoffen aus Biogasanlagen

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