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Teilrevision des Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen: Das Ruhegebot an hohen Festtagen wird massvoll gelockert
18. Dezember 2017 Medienmitteilung; Regierungsrat
Künftig sollen Ausnahmen vom Ruhegebot an allen öffentlichen Feiertagen möglich sein. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu einer massvollen Teilrevision des Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen eröffnet. Damit soll den Gemeinden ermöglicht werden, Ausnahmen auch an hohen Festtagen wie zum Beispiel Ostern oder Pfingsten zu bewilligen. Bis anhin konnten sie Ausnahmen für Veranstaltungen nur für öffentliche Feiertage gutheissen.
Die Ruhe an öffentlichen Feiertagen ist ein bedeutendes gesellschaftliches Gut. Daher hat der Regierungsrat bei seinem Vorschlag zur Teilrevision darauf geachtet, dass der Grundsatz des Ruhegebots auch an hohen Festtagen weiterhin eingehalten wird. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen setzt er die vom Grossen Rat überwiesene Motion Link öffnet in einem neuen Fenster. «Mehr Augenmass und Gemeindeautonomie statt eines generellen Verbots von Veranstaltungen an Festtagen» um. Konkret soll die Ausnahmeregelung, die heute bereits für Sonntage und die übrigen öffentlichen Feiertage gilt, auf die hohen Festtage (Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Eidg. Dank-, Buss- und Bettag und Weihnachten) ausgedehnt werden. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen sind die Gemeinden.
Mehr Spielraum für die Gemeinden
Der Regierungsrat und eine Mehrheit im Grossen Rat erachten das über zwanzigjährige Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen und das darin verankerte weitgehende Verbot von Veranstaltungen an hohen Festtagen als nicht mehr zeitgemäss. Es soll neu den Gemeinden überlassen werden, ob an einem hohen Festtag beispielsweise eine Sportveranstaltung oder ein Konzert stattfinden kann. Dabei haben die Gemeinden zu beachten, dass die zu bewilligende Tätigkeit keine Gottesdienste stören darf, sie den daran nicht beteiligten Personen Raum für Erholung lassen muss und sich gleichartige Bewilligungen am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht häufen dürfen. Damit wird verhindert, dass der Grundsatz des Ruhegebots leichtfertig umgangen werden kann und seine grundsätzliche Geltungskraft verliert.
Vernehmlassung eröffnet
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung bis 19. März 2018 eingeleitet. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat die Gesetzesänderung in der Novembersession 2018 beraten wird. Das neue Recht wird voraussichtlich ab Mitte 2019 gelten.
Mediendokumentation
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Begleitbrief Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 218 KB, 2 Seiten)
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Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 74 KB, 2 Seiten)
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Vortrag Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 45 KB, 4 Seiten)
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Vernehmlassungsadressatenliste STA Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 100 KB, 5 Seiten)
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Vernehmlassungsadressatenliste POM Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 50 KB, 1 Seite)