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Kurzinformation aus dem Regierungsrat
9. Januar 2020 Medienmitteilung
Michael Kaufmann ist neuer Kantonsvertreter in der Stiftung Konzert Theater Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Michael Kaufmann als Kantonsvertreter in den Stiftungsrat der Stiftung Konzert Theater Bern gewählt. Seine Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2020 bis am 31. Dezember 2021. Der ehemalige Direktor der Hochschule Luzern-Musik tritt die Nachfolge von Marcel Brülhart an, der per Ende der Saison 2019/2019 zurückgetreten ist.
Federführung: Bildungs- und Kulturdirektion
Höhere Beiträge an die Geschäftsstellen der Planungsregionen für die Raumplanung
Die jährlichen Staatsbeiträge an die Geschäftsstellen der Planungsregionen für die Raumplanung sollen massvoll erhöht werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine entsprechende Änderung der Planungsfinanzierungsverordnung genehmigt. Die Beiträge werden angehoben, weil die Anforderungen in der Raumplanung an die Geschäftsstellen bezüglich Information, Beratung, Koordination und Moderation in den letzten Jahren markant gestiegen sind. Derzeit kann pro Planungsregion ein jährlicher Staatsbeitrag von 5'000 bis 20'000 Franken gewährt werden. Neu wird die Obergrenze bei maximal 50'000 Franken liegen. Mit der Anpassung setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Grossen Rates im Zusammenhang mit der Evaluation der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit um.
Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) Link öffnet in einem neuen Fenster.
Federführung: Direktion für Inneres und Justiz
Kredit für Perspektiven- und Rückkehrberatung des Schweizerischen Roten Kreuzes
Für die Jahre 2020 bis 2023 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von jährlich maximal 180'000 Franken für die Perspektiven- und Rückkehrberatung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) bewilligt. Diese unterstützt Menschen in Ausschaffungshaft und im Justizvollzug bei der Erarbeitung einer möglichen Perspektive im Herkunfts- oder in einem Drittland. Die Beratungsleistungen des SRK schaffen einen Anreiz, damit ausreisepflichtige Personen ihre Rückkehr in das Heimatland planen und die kontrollierte selbständige Rückreise organisieren. Damit können kostenintensive, polizeilich begleitete Rückflüge und Sonderflüge vermieden sowie Justizvollzugs-, Administrativhaft- und Rückführungskosten gesenkt werden.
Federführung: Sicherheitsdirektion