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Kurzinformation aus dem Regierungsrat
24. September 2020 Medienmitteilung; Regierungsrat
Totalrevision der Quellensteuerverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Totalrevision der Quellensteuerverordnung beschlossen. Die Änderungen bei der Quellenbesteuerung sollen dafür sorgen, dass bisher bestehende Ungleichbehandlungen zwischen quellen- und ordentlich besteuerten Personen weitgehend abgebaut werden. So können beispielsweise quellenbesteuerte Erwerbstätige mit Wohnsitz im Ausland, die mehr als 90 Prozent ihrer Einkünfte in der Schweiz erzielen, neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen und werden dadurch gleichbehandelt wie Erwerbstätige, die von Anfang an im ordentlichen Verfahren veranlagt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Die neue Verordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. trägt geänderten Bestimmungen des Steuergesetzes Rechnung, die ebenfalls am 1. Januar 2021 in Kraft treten und Vorgaben der Bundesgesetzgebung umsetzen.