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Kurzinformation aus dem Regierungsrat
4. Februar 2021 Medienmitteilung
Vernehmlassung des Bundes zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates 2030 (SNE 2030) als guten Orientierungsrahmen. Sie nimmt die für die Schweiz wesentlichen Ziele der Agenda 2030 auf und trägt dazu bei, sie fassbarer und konkreter zu gestalten. In der SNE 2030 wird festgehalten, dass für viele Politikbereiche, die zur Umsetzung der Agenda 2030 relevant sind, in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind und diese einen wichtigen Beitrag leisten. Der Regierungsrat teilt diese Einschätzung und beantragt, dass die SNE 2030 mit Massnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ergänzt wird. Weiter beantragt der Regierungsrat, dass die Ziele in der SNE 2030 präziser und messbar formuliert werden und dass aufgezeigt wird, welche Ressourcen für die Umsetzung seitens des Bundes bereitgestellt werden. Auf kantonaler Ebene orientieren sich die Strategien und Legislaturplanungen seit rund 15 Jahren an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung.
Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Kredit für Umbauarbeiten im Schulheim Schloss Erlach
Für betrieblich zwingende Umbauarbeiten im Schulheim Schloss Erlach hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 895'000 Franken bewilligt. In vier Wohngruppenhäusern des Schulheims Schloss Erlach soll die Anzahl der Kinderzimmer von sechs auf sieben ausgebaut und in zwei Wohngruppen geschlechtergetrennte Sanitärräume eingebaut werden. Die aktuelle Situation entspricht nicht den geltenden Richtlinien und muss verbessert werden, auch wenn das Schulheim Schloss Erlach, wie die anderen kantonalen Schulheime, in den kommenden Jahren aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert wird.
Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion
Programmvereinbarung für Denkmalpflege und Archäologie
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die neue Programmvereinbarung mit dem Bund über die Ziele und Finanzierung der Aufgaben in den Bereichen Denkmalpflege und Archäologie genehmigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Bund dem Kanton dafür in der Programmperiode 2021 bis 2024 einen Globalbeitrag von 7,6 Millionen Franken zur Verfügung stellt.
Federführung: Bildungs- und Kulturdirektion
Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen sowie GERES- und ZPV-Verordnung: Inkraftsetzung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen (Personendatensammlungsgesetz Link öffnet in einem neuen Fenster., PDSG) in Kraft gesetzt. Das PDSG soll mittelfristig erlauben, die bestehenden bernischen Personendatensammlungen zusammenzuführen, um Doppelspurigkeiten und Widersprüche zu reduzieren. Der Grosse Rat hat das PDSG in der Frühlingssession 2020 verabschiedet. Kurzfristig soll für die zentralen Personendatensammlungen die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen vereinfacht werden. Zwei neue Verordnungen regeln zwei solche Datensammlungen: die Gemeinderegister-Plattform GERES Link öffnet in einem neuen Fenster. und die Zentrale Personenverwaltung ZPV Link öffnet in einem neuen Fenster..
Die neue Gesetzgebung über die zentralen Datensammlungen weist die Verantwortung für die Informationssicherheit und den Datenschutz im Bereich der Datensammlungen klar zu. Die Steuerung der Zugriffsrechte wird vereinfacht und damit sicherer. Auch die Transparenz gegenüber der Bevölkerung über die Bearbeitung ihrer Daten wird verbessert. Zudem werden die Meldepflichten der Bevölkerung vereinfacht: Die Meldung bei der Einwohnerkontrolle erfüllt dank elektronischer Schnittstellen auch die militärische Meldepflicht. Weitere Schnittstellen sind im Aufbau, so z.B. für die Erfüllung der Meldepflicht gegenüber dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Die beiden neuen Verordnungen werden gemeinsam mit dem PDSG per 1. März 2021 in Kraft gesetzt.
Die neuen Bestimmungen ersetzen das Registerharmonisierungsgesetz und die Registerharmonisierungsverordnung, die auf diesen Zeitpunkt aufgehoben werden.
Federführung: Finanzdirektion