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Kurzinformation aus dem Regierungsrat
29. August 2019 Medienmitteilung
- Nein zum Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative
- Moratorium bei der Schliessung von Poststellen im Kanton Bern
- Referendum gegen den Kredit für den Transitplatz Wileroltigen
- Casimir von Arx neu im Grossen Rat
- Tramverlängerung Kleinwabern: Kantonsbeitrag an die Planungs- und Projektierungskosten
- Kredit für Uferschutz im Bereich Farhubel in Belp
- Abgeltung der Zentrumslasten von Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal
- Regierungsrat genehmigt zwei Gemeindefusionen
Nein zum Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative
Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt den Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zur eidgenössischen Initiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» (Transparenz-Initiative) ab. Zwar begrüsst es der Regierungsrat, dass die Frage auf Bundesebene politisch diskutiert und geklärt werden soll. Er sieht auch Vorteile bezüglich des politischen Meinungsprozesses. Die angestrebte Transparenz könnte dazu beitragen, Vertrauen in die Politik zu schaffen und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu fördern. Allerdings befürchtet der Regierungsrat, dass wegen der zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten keine vollständige Klarheit über die Geldflüsse geschaffen werden kann. Schliesslich wäre der administrative Aufwand für die Umsetzung der Vorlage sehr gross, betont er in seiner Venehmlassungsantwort an die Staatspolitische Kommission des Ständerates.
Federführung: Staatskanzlei
Moratorium bei der Schliessung von Poststellen im Kanton Bern
Der Regierungsrat hat die vom Grossen Rat überwiesene Motion «Moratorium bei der Schliessung von Poststellen im Kanton Bern» an den Bund weitergleitet. Die Motion verlangt, dass der Bund die Post bei der Schliessung von Poststellen zu einem Moratorium zwingt, solange eine von der Bundesversammlung überwiesene Jurassische Standesinitiative im Zusammenhang mit dem Abbau von Poststellen und der Sicherstellung des Service public nicht umgesetzt ist.
Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Referendum gegen den Kredit für den Transitplatz Wileroltigen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat festgestellt, dass das Referendum gegen den Kredit für den Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen zustande gekommen ist. Bei der Staatskanzlei wurden fristgerecht 12'227 gültige Unterschriften eingereicht.
Federführung: Staatskanzlei
Casimir von Arx neu im Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Casimir von Arx (Grünliberale, Köniz) als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Er folgt auf Daniel Trüssel (Grünliberale, Trimstein), der per 30. September 2019 zurücktreten wird.
Federführung: Staatskanzlei
Tramverlängerung Kleinwabern: Kantonsbeitrag an die Planungs- und Projektierungskosten
Für die Planungs- und Projektierungskosten für die Tramverlängerung nach Kleinwabern hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 2,78 Millionen Franken bewilligt. Die Bernischen Gemeinden steuern gemäss Finanz- und Lastenausgleich weitere 1,23 Millionen Franken bei. Mit der Verlängerung der Tramlinie nach Kleinwabern soll ein neuer, leistungsstarker Knoten für den öffentlichen Verkehr entstehen, mit der Umsteigemöglichkeit zwischen Tram, Bus und S-Bahn.
Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion
Kredit für Uferschutz im Bereich Farhubel in Belp
In Belp muss der «Uferschutz entlang der Aare im Abschnitt Farhubel erneuert werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dafür einen Kredit von 1,71 Millionen Franken bewilligt. Die Sanierung ist dringend, weil der unmittelbar dahinterliegende Damm gefährdet ist, der bewohntes Gebiet von Belp, Landwirtschaftsflächen und den Flughafen vor Hochwasser schützt. Vorgesehen sind neue Verbauungen in Form von Blocksteinbuhnen und Längsverbauten aus Holz. Gleichzeitig wird das Ufer naturnaher gestaltet, um den Tieren einen vielfältigen Lebensraum zu bieten.
Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion
Abgeltung der Zentrumslasten von Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für die Städte Bern, Biel und Thun die Höhe der Pauschalbeiträge festgesetzt, welche die Zentrumslasten für das Jahr 2019 teilweise abgelten sollen. Diese Pauschalbeiträge betragen für die Stadt Bern 61,5 Millionen, für Biel 20 Millionen und für Thun 9,4 Millionen Franken. Mit den Abgeltungen werden die drei grössten Berner Städte für ihre überdurchschnittlich hohen Lasten in den Aufgabenbereichen privater Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gästeinfrastruktur, Sport, soziale Sicherheit und Kultur entschädigt.
Zudem hat der Regierungsrat für die Städte Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal die massgebenden Zentrumslasten bestimmt, die im Finanzausgleich bei der Berechnung des harmonisierten Steuerertrages abgezogen werden. Für Bern sind dies 36 Millionen Franken, für Biel 11,7 Millionen, für Thun 5,5 Millionen, für Burgdorf 6,1 Millionen und für Langenthal 7,9 Millionen Franken.
Federführung: Finanzdirektion
Regierungsrat genehmigt zwei Gemeindefusionen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dem Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Steffisburg und Schwendibach zur Einwohnergemeinde Steffisburg sowie der Einwohnergemeinden Niederbipp und Wolfisberg zur Einwohnergemeinde Niederbipp zugestimmt. Die Gemeindezusammenschlüsse erfolgen per 1. Januar 2020.
Federführung: Direktion für Inneres und Justiz