Kurzinformation aus dem Regierungsrat
29. Oktober 2020 Medienmitteilung
Revision der Spesenverordnung für Regierungsmitglieder
Fast 20 Jahre nach deren Inkrafttreten hat die Staatskanzlei die Verordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. revidiert, welche die Spesenentschädigung der Mitglieder des Regierungsrates regelt. Der Regierungsrat hat der Totalrevision der Verordnung vom 7. August 2002 über den Auslagenersatz und den Anspruch auf die Benützung der kantonalen Infrastruktur für die Mitglieder des Regierungsrates zugestimmt. In der Spesenverordnung neu ergänzt wurden unter anderem Bestimmungen zur Entschädigung von Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Transparent und verständlich regelt die Verordnung weiter, was in die Pauschalentschädigung der Regierungsmitglieder fällt und was zusätzlich entschädigt wird.
Federführung: Staatskanzlei
Standortpromotion in der Greater Geneva Berne area - Beitrag 2021-2024
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Beitrag an den Verein Greater Geneva Berne area für die Jahre 2021 bis 2024 bewilligt. Der Beitrag für Leistungen in der Standortpromotion beläuft sich auf 800'000 Franken pro Jahr. Der Kanton Bern arbeitet seit 2010 in der Standortpromotion mit den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis im Verein Greater Geneva Berne area zusammen. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und sie soll bis 2024 weitergeführt werden.
Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Kantonsbeiträge 2021-2024 für Projekte im Bereich See- und Flusszugänge
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Ausführungsprogramm 2021–2024 zum See- und Flussufergesetz (SFG) genehmigt. Das Gesetz aus dem Jahr 1982 verlangt, dass die Ufer der fünf grossen bernischen Seen und entlang der Aare zugunsten der Allgemeinheit und der Natur zugänglich gemacht und entsprechend umgestaltet werden. Dazu führen die Gemeinden Projekte zur Realisierung von Uferwegen, Freiflächen und naturnahen Uferlandschaften durch. Das Ausführungsprogramm legt fest, welche Projekte mit den Kantonsbeiträgen unterstützt werden.
Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion
Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe aufgrund von Überschwemmungen im Sudan
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt das Schweizerische Rote Kreuz mit einem Beitrag von 64'000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Soforthilfe im Sudan. Wegen anhaltender, heftiger Regenfälle sind 16 von 18 Teilstaaten des Landes von Überschwemmungen betroffen. Durch die Nothilfe werden die Betroffenen mit dringend benötigten Hilfsgütern wie Plastikblachen, Moskitonetzen, Kanistern, Küchensets und Hygieneartikeln unterstützt.
Federführung: Sicherheitsdirektion