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Archäologische Fundstellen am Bielersee: Tauchverbot in der Flachwasserzone bei Sutz-Lattrigen
15. Januar 2009 Medienmitteilung; Bildungs- und Kulturdirektion
In der Flachwasserzone des Bielersees bei Sutz-Lattrigen ist das Tauchen bis auf Weiteres verboten. Mit dieser Massnahme will der Kanton Bern die wertvollen prähistorischen Siedlungsreste schützen. Das Tauchverbot wird aufgehoben, so bald die Fundstelle dokumentiert und gegen Erosion geschützt ist.
Der Archäologische Dienst des Kantons Bern hat in letzter Zeit festgestellt, dass der betroffene Uferabschnitt vermehrt von Sporttauchern aufgesucht wird. Dadurch ist es zu Schäden an den archäologischen Befunden gekommen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wurden auch Funde entwendet. Zudem ist die Fundstelle einer massiven Erosion ausgesetzt. Um weitere Schäden zu vermeiden, hat der Kanton Bern ein Tauchverbot und Verkehrsbeschränkungen für Schiffe verfügt. Das Tauchverbot ist befristet und wird wieder aufgehoben, so bald die Fundstelle dokumentiert und mit Schutzmassnahmen gegen Erosion versehen ist.