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31. März 2021
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Abstimmung von Moutier
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Abschliessende Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit einer bernjurassischen Gemeinde

Die Berner Kantonsregierung wird – sobald die Abstimmung von Moutier rechtskräftig ist – alles daransetzen, dass die Konkordatsverhandlungen mit dem Kanton Jura über den Kantonswechsel der Gemeinde Moutier innert nützlicher Frist möglich werden. Der Urnengang von Moutier war die letzte Kantonszugehörigkeitsabstimmung einer bernischen Gemeinde im Zusammenhang mit der Jurafrage.

Die Mehrheit der Stimmberechtigten von Moutier hat sich am 28. März 2021 für einen Wechsel ihrer Gemeinde zum Kanton Jura ausgesprochen. Der Regierungsrat hat diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Nun gilt es abzuwarten, bis das Abstimmungsergebnis rechtskräftig ist. Sobald dies der Fall ist, will der Regierungsrat die Verhandlungen über das Konkordat zügig vorantreiben, damit der Kantonswechsel der Gemeinde so rasch wie möglich erfolgen kann. Das vom Kanton Jura dafür in Aussicht gestellte Jahr 2026 scheint realistisch. Das Konkordat, dessen Details noch festzulegen sind, wird zahlreiche Punkte regeln müssen, die insbesondere die kantonalen Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde oder die Strasseninfrastruktur betreffen.

Parallel zu diesem Verfahren wird der Kanton Bern umgehend die Planung zur Verlegung der derzeit in Moutier ansässigen kantonalen Verwaltungsstellen innerhalb des Berner Juras an die Hand nehmen. Die diesbezüglichen Arbeiten, die 2017 begonnen wurden, waren aufgrund der Annullierung der ersten Abstimmung sistiert worden.

Letzte Abstimmung einer bernischen Gemeinde im Zusammenhang mit der Jurafrage

Gemäss den im Rahmen der Dreiparteienkonferenz eingegangenen Verpflichtungen ist die Abstimmung von Moutier die letzte zur Frage der Kantonszugehörigkeit einer Gemeinde des Berner Juras. Der Regierungsrat, die jurassische Kantonsregierung und der Gemeinderat von Moutier haben dies im Nachtrag der Botschaft zur Gemeindeabstimmung vom 28. März 2021 über die Kantonszugehörigkeit Moutiers so festgehalten.

Die seit Sonntagabend von einigen Politikern und Beobachtern öffentlich geäusserten Aussagen über allfällige weitere Abstimmungen in den Gemeinden des Berner Juras entbehren jeglicher Grundlage. Vielmehr stehen sie im Widerspruch zu den gegenseitigen Zusagen der Kantone Jura und Bern. Für die kantonalen und eidgenössischen Behörden ist die Jurafrage abgeschlossen, sobald die Abstimmung von Moutier rechtskräftig ist. Die Rechtsgrundlage für weitere Abstimmungen ist nicht mehr gegeben. Alle Gemeinden des Berner Juras, die dies wünschten, hatten die Möglichkeit, über ihre Kantonszugehörigkeit abzustimmen. Mit Ausnahme von Moutier haben sich alle für den Verbleib im Kanton Bern entschieden und werden somit bernische Gemeinden bleiben.

Der Regierungsrat wird sich weiterhin intensiv für den Berner Jura einsetzen. Der französischsprachige Teil des Kantons soll sich weiterentwickeln können und auch in Zukunft einen wichtigen Platz im Kanton Bern, in der Romandie und in der Schweiz einnehmen. Die bernjurassischen Gemeinden müssen nicht mehr befürchten, dass ihre Kantonszugehörigkeit in Frage gestellt wird. Die Bevölkerung des Berner Juras kann und soll nun in ruhiger Atmosphäre ihre Zukunft innerhalb des Kantons Bern gestalten können.

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