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25. August 2016
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Regierung verabschiedet Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020
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Deutliche Eintrübung der finanzpolitischen Perspektiven

Trotz teilweise erheblicher neuer Mehrbelastungen und Mindererträgen hat der Regierungsrat für das Jahr 2017 einen ausgeglichenen Voranschlag zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Im Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 zeigen sich allerdings dunkle Wolken, denn für diese Jahre wird eine Schuldenzunahme in der Höhe von über 400 Mio. Franken prognostiziert. Angesichts der deutlichen Eintrübung der finanzpolitischen Perspektiven sowie des politischen Drucks nach steuerlichen Entlastungen droht der bernische Finanzhaushalt ohne Gegenmassnahmen mittelfristig aus dem Gleichgewicht zu geraten. Für das laufende Jahr rechnet der Regierungsrat weiterhin mit einem Überschuss und einem Schuldenabbau.

Der vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedete Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 weist folgende Eckwerte auf:

in Millionen CHF
Voranschlag
Finanzplan
 
2017
2018
2019
2020

Erfolgsrechnung 

Aufwand

Ertrag 

 
10'841
10'939
 
10'930

10'948


11'051

10'957
 
11'172
11'084
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
99
18
-95
-88
Nettoinvestitionen
456
483
472
469
Finanzierungssaldo
8
-103
-180
-153

Der Voranschlag 2017 sieht in der Erfolgsrechnung einen Überschuss von 99 Mio. Franken vor. Die geplanten Nettoinvestitionen von 456 Mio. Franken kann der Kanton Bern vollständig mit eigenen Mitteln finanzieren. Der Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 weist in der Erfolgsrechnung für das Jahr 2018 einen positiven Wert aus. In den beiden folgenden Jahren 2019 und 2020 muss gemäss heutigem Planungsstand allerdings mit Defiziten gerechnet werden. Über die Planungsperiode von vier Jahren rechnet die Regierung mit  einer Zunahme der Schulden in der Höhe von über 400 Mio. Franken.

Zahlreiche Mehrbelastungen und Mindererträge führen zu finanzpolitischem Rückschlag

Mit den vorstehenden Ergebnissen muss erstmals seit der Umsetzung der Entlastungsmassnahmen aus der Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP 2014) wieder ein finanzpolitischer Rückschlag hingenommen werden. Im Vergleich zur Vorjahresplanung tragen folgende Budgetposten massgeblich zur Haushaltsverschlechterung bei: höhere Verbilligungen der Krankenkassenprämien, Halbierung der Budgetierung der Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank sowie tiefere Ertragserwartungen in Bezug auf die Steuern und die Ausgleichszahlungen aus dem Bundesfinanzausgleich. Demgegenüber konnten im Rahmen des diesjährigen Planungsprozesses jedoch auch Haushaltsverbesserungen (u.a. Kürzung des Sachaufwandes, tieferer Abschreibungsbedarf, Minderaufwendungen für Ergänzungsleistungen, tiefere Passivzinsen) verzeichnet werden. In der Summe überwiegt im Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018-2020 die Mehrbelastung des Haushalts aber deutlich, was letztlich zur erheblichen Verschlechterung der finanzpolitischen Ausgangslage gegenüber der bisherigen Planung führt. 

Gefährdetes Gleichgewicht beim Finanzhaushalt

Die neue, deutlich eingetrübte finanzpolitische Ausgangslage erschwert die Finanzierung der Steuerstrategie des Regierungsrates (siehe Kasten), aber auch das Umsetzen von weitergehenden Forderungen nach steuerlichen Entlastungen. Denn die Steuerentlastungen stehen in einem finanzpolitischen Spannungsfeld bzw. in einem Konkurrenzverhältnis zur Finanzierung eines weiterhin guten Angebotes an staatlichen Leistungen zugunsten der bernischen Bevölkerung, einer nachhaltig finanzierbaren Schuldenhöhe, einem für die Entwicklung der bernischen Volkswirtschaft angemessenen Investitionsniveau sowie konkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte.

Die finanzielle Planung für die Jahre 2018–2020 macht deutlich, dass der bernische Finanzhaushalt mittelfristig auch ohne die zusätzlichen Belastungen aus der Steuerstrategie aus dem Gleichgewicht zu geraten droht. Somit müssen – zumindest bei unveränderten finanziellen Rahmenbedingungen – mittel- bis langfristig ohnehin Massnahmen zur Entlastung des Finanzhaushaltes in Aussicht genommen werden. Nicht gegenfinanzierte Massnahmen der Steuerstrategie würden den kantonalen Finanzhaushalt zusätzlich belasten.

Regierungsrat setzt sich ab Herbst 2016 intensiv mit der Finanzpolitik auseinander

Der Regierungsrat wird sich ab Herbst 2016 intensiv mit der neuen finanziellen Ausgangslage bzw. der Fortsetzung der Finanzpolitik auseinandersetzen. Dabei geht es unter anderem um die finanzpolitischen Perspektiven, den damit verbundenen Handlungsspielraum sowie – gegebenenfalls – Umfang, Methodik und Zeitplan eines allfälligen neuen Entlastungspaketes. Der Regierungsrat wird sich im Rahmen des «Planungsdialogs» mit der Finanzkommission über die finanzielle Zukunft des Kantons austauschen.

In der Novembersession 2016 wird der Grosse Rat in Kenntnis der neuen finanzpolitischen Perspektiven sowohl den Bericht des Regierungsrates zur Steuerstrategie sowie den Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 beraten und entsprechende politische Signale zur Zukunft der Finanz- und der Steuerpolitik des Kantons Bern setzen.

Trendmeldung 2016: Regierungsrat rechnet mit positivem Rechnungsabschluss

Der Voranschlag für das laufende Jahr sieht einen Ertragsüberschuss von 219 Mio. Franken und einen Schuldenabbau von 132 Mio. Franken vor. Gemäss der Trendmeldung werden die im Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 berücksichtigten Haushaltsverschlechterungen teilweise auch bereits im laufenden Jahr ihre Spuren im bernischen Finanzhaushalt hinterlassen. Der Regierungsrat geht zum heutigen Zeitpunkt jedoch davon aus, dass die Jahresrechnung 2016 in der Summe positiv, jedoch mit einem geringeren Überschuss als noch im Voranschlag 2016 prognostiziert abschliessen wird.

Hinweis

Regierungsrat verabschiedet Bericht zur Steuerstrategie

Der Regierungsrat hat parallel zum Voranschlag 2017 seinen Bericht zur Steuerstrategie des Kantons Bern zuhanden der Novembersession des Grossen Rates verabschiedet. Im letzten Herbst wurde zum Bericht eine Vernehmlassung durchgeführt, wobei eine Mehrheit der Teilnehmenden die drei darin vorgestellten Massnahmen begrüsst hat. Hingegen hat sich die vorgeschlagene Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer zur teilweisen Finanzierung der Mindereinnahmen als politisch chancenlos erwiesen.

Der Regierungsrat anerkennt die geäusserten Bedenken und trägt diesen Rechnung, indem er im jetzt verabschiedeten Bericht keine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer vorschlägt. Mit Blick auf die von den Eidg. Räten in der vergangenen Junisession verabschiedete Unternehmenssteuerreform III (USR III) bildet der Schwerpunkt der Steuerstrategie die Senkung des Gewinnsteuersatzes von heute 21.6 auf 16.37 Prozent. Mit der vorgeschlagenen, über vier Jahre gestaffelten Senkung des maximalen Gewinnsteuertarifs ab 2019 gelingt es, die Steuerbelastung von Unternehmen im Kanton Bern in den Bereich des schweizerischen Durchschnitts zu senken. Dieser kommt nach heutiger Einschätzung nach der Umsetzung der USR III in den Kantonen zwischen 15 und 16 Prozent zu liegen. Der mehrstufige Gewinnsteuertarif soll im bernischen Steuergesetz unverändert beibehalten werden, damit die grosse Anzahl kleiner Unternehmungen mit einem Gewinn bis zu 10‘000 Franken wie bisher auch in Zukunft von einem absolut konkurrenzfähigen Gewinnsteuersatz von 13.7 Prozent profitieren kann. Die übrigen Massnahmen – Senkung des Kapitalsteuersatzes von 0.3 auf 0.1 Promille sowie Erhöhung des Drittbetreuungsabzuges bei den natürlichen Personen auf 10‘100 Franken – bleiben gegenüber der Vernehmlassung unverändert.

Aus diesen drei Massnahmen resultieren für den Kanton ab der vollständigen Umsetzung im Jahr 2022 Mindereinnahmen von jährlich knapp 140 Mio. Franken. Die Nettobelastung der Gemeinden beträgt ab 2022 jährlich rund 9 Mio. Franken. Die moderaten Mindereinnahmen bei den Gemeinden sind auf die Beteiligung an den Ausgleichszahlungen des Bundes aus der USR III (rund 21 Mio. Franken Mehreinnahmen) sowie auf die angezeigte allgemeine Neubewertung der nicht-landwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (rund 77 Mio. Franken Mehreinnahmen) zurück zu führen.

Die Massnahmen aus der Steuerstrategie sollen zusammen mit den sich aus der USR III ergebenden Anpassungen mittels Revision des Steuergesetzes per 2019 umgesetzt werden. Die Parteien und Verbände werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zur Steuergesetzrevision 2019 nehmen können.

Mediendokumentation

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