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22. April 2024
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Gemeinsame Medienmitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Kanton Bern setzt Pflegeinitiative bereits ab diesem Sommer um

Der Kanton Bern ist als einer der ersten Kantone bereit, ab diesem Sommer mit der Umsetzung der Pflegeinitiative, Etappe 1, zu beginnen. Er geht noch einen Schritt weiter: Zusammen mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheitswesen und der Pflege will er weiterführende Massnahmen umsetzen.

Der Kanton Bern ist einer der wenigen Kantone, der ab diesem Sommer mit der Umsetzung der Etappe 1 der Pflegeinitiative beginnen kann. Dies, weil seit 2012 eine Ausbildungsverpflichtung für 14 nichtuniversitäre Gesundheitsberufe in Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen gilt. Der Kanton Bern erfüllt alle Bedingungen, um Bundesbeiträge zu erhalten. Das entsprechende Bundesgesetz tritt im Juli 2024 in Kraft. Weil der Kanton Bern bereits die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat, gehen die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) und die Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion (GSI) bei der Umsetzung der Pflegeinitiative noch einen Schritt weiter. Die beiden Direktionen haben unter der Federführung des Gesundheitsamts ein Konzept erarbeitet, das die Akteure des Gesundheitswesens und der Pflege aktiv miteinbezieht und partizipieren lässt. Der Regierungsrat hat diesem Vorgehen Ende Januar 2024 zugestimmt und beschlossen, die erwarteten Bundesbeiträge von rund 60 Millionen Franken für diese weiteren Massnahmen einzusetzen. Insgesamt stehen für die Mitfinanzierung der Ausbildungsverpflichtung, für die Förderprogramme und die neuen Massnahmen in den kommenden acht Jahren rund 140 Millionen Franken zur Verfügung.

Höhere Ausbildungsbeiträge an Pflegestudierende

Bereits beschlossen sind erhöhte Ausbildungsbeiträge für 25 Quereinsteigende/Spätberufene an Höheren Fachschulen von 20 Millionen Franken bis 2032. Geplant ist ebenfalls ein analoges Förderprogramm für Studierende des Pflegestudiengangs an der Berner Fachhochschule. Ziel ist es, mit solchen Zusatzfinanzierungen weiteren Personengruppen (z.B. auch Flüchtlingen) den Zugang in die Pflegeausbildung zu ermöglichen. Geförderten Personen wird zum Erhalt des Lebensunterhalts ein Monatslohn von 3500 Franken für die Ausbildungszeit zugesichert. Der Kanton wird für diese Zielgruppen jeweils ein Konzept erarbeiten und eine jährliche Höchstzahl an geförderten Personen festlegen. Diese Programme werden dem Bund zur Mitfinanzierung eingereicht.

Die Fördermassnahmen werden durch die Bildungsanbieter umgesetzt. Interessierte müssen sich bei den Schulen melden und ein Verfahren durchlaufen. Der Kanton will durch diese Massnahme das Ausbildungspotential in den Betrieben noch besser ausschöpfen.

Im Rahmen der Pflegeinitiative werden auch die Höheren Fachschulen gefördert. Das Staatssekretariat für Bildung und Innovation (SBFI) hat dem Kanton Bern dafür 8,7 Millionen Franken zugesichert. Mit diesen Mitteln sind Massnahmen vor und während der Ausbildungszeit geplant. Das Berner Bildungszentrum Pflege und das ceff in St-Imier sind für die Ausarbeitung und Umsetzung der konkreten Projekte in Zusammenarbeit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) verantwortlich.

Nahe am Puls der Pflegenden agieren

An mehreren Workshops haben die beiden Direktionen am 22. April 2024 rund 400 Vertreterinnen und Vertreter der Betriebe und der Verbände aus dem Gesundheitswesen und der Pflege über die vorgesehene aktive Beteiligung informiert und über Möglichkeiten der Zusammenarbeit diskutiert. Das neue Konzept sieht vor, dass Projektträger aufgrund der eingereichten Ideen Projekte ausarbeiten, die im Rahmen der Pflegeinitiative im Kanton Bern umgesetzt werden sollen. Die designierten Projektträger sind die Organisationen der Arbeitswelt Gesundheit, BZ Pflege, Ceff, Berner Fachhochschule sowie der SBK Bern.

«Wir wünschen uns, dass Ideen und Vorschläge aus den Reihen der Direktbetroffenen kommen, damit wir praxisnah agieren können. Es sollen konkrete Verbesserungen für die Pflegeausbildungen auf Stufe HF (Höhere Fachschulen) und FH (Fachhochschulen) herbeigeführt werden. Diese sollen die Grundanforderungen der Pflegeinitiative voll ausschöpfen», erklärte Gesundheitsdirektor, Pierre Alain Schnegg, dieses partizipative Vorgehen. Die Projektträger werden sich selbst organisieren und der kantonalen Programmleitung Projekte einreichen. Nach einer fachlichen Prüfung werden die Projekte dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder dem SBFI zur Mitfinanzierung vorgelegt. Nach erfolgter Zusicherung des Bundesbeitrags geht das Projekt in die kantonale Umsetzung. Die Umsetzung erfolgt über die Projektträger mit den involvierten Leistungserbringenden.

Christine Häsler, Bildungs- und Kulturdirektorin, erklärte die Rollenteilung zwischen den beiden Direktionen: «Wir arbeiten aufgabenspezifisch. Die GSI ist für Massnahmen, welche die Betriebe betreffen, zuständig. Die BKD konzentriert sich auf Massnahmen der Bildungsanbieter auf Stufe HF und FH. Wir wollen die Pflegeberufe fördern, denn aufgrund der demografischen Entwicklung benötigen wir immer mehr Pflegepersonal und auch immer mehr höher ausgebildete Fachleute, um die Versorgung der bernischen Bevölkerung sicherstellen zu können.» Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei der Implementierung der Ausbildungsverpflichtung hat die GSI die Gesamtverantwortung bei der Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Bern.

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