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06. November 2020
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Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier
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Besondere Massnahmen für das Wiederholen der Abstimmung in Moutier

In Absprache mit der Gemeinde Moutier und mit Zustimmung der Dreiparteienkonferenz hat der Regierungsrat die flankierenden Massnahmen für die Abstimmung vom 28. März 2021 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier festgelegt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) organisiert den Versand der von der Gemeinde erstellten Abstimmungsunterlagen am 6. März 2021 auf der Basis des Stimmregisters, das die Staatskanzlei geprüft hat. Für die persönliche briefliche Stimmabgabe wird in der Eingangshalle des Rathauses von Moutier ein vom BJ versiegelter Behälter bereitstehen. Wie im Jahr 2017 werden die per Post zurückgeschickten Abstimmungsunterlagen beim BJ gesammelt und dann zur Auszählung in die Sociét’Halle in Moutier gebracht. Dort findet von Freitag bis Sonntag auch die Urnenabstimmung statt.

Der Regierungsrat hat in Absprache mit der Gemeinde Moutier und mit Zustimmung der Dreiparteienkonferenz in einem Beschluss die besonderen Massnahmen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier festgelegt. Die Staatskanzlei des Kantons Jura hat bei den Vorarbeiten zur Festlegung des Abstimmungsdispositivs in der Beobachterrolle mitgewirkt. Aufgrund der Annullierung der Abstimmung vom 18. Juni 2017 wurden die damals getroffenen Massnahmen im Hinblick auf die Abstimmungswiederholung neu beurteilt und ergänzt.

Rolle des Bundesamts für Justiz

Gegenüber seiner Beobachterrolle bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 wird dem Bund bei der Organisation und Durchführung der Abstimmungswiederholung eine stärkere Rolle zukommen. Zu den neuen Aufgaben, die das Bundesamt für Justiz übernehmen wird, gehören namentlich die Überprüfung, die Sicherung und der Versand an die Stimmberechtigten der von der Gemeinde erstellten Abstimmungsunterlagen.

Der Versand der Abstimmungsunterlagen durch das BJ erfolgt am Samstag, 6. März 2021, per A-Post+. Die Stimmberechtigten werden sie ab Montag, 8. März 2021, erhalten, unmittelbar nach den eidgenössischen Abstimmungen vom Sonntag, 7. März 2021. Damit lässt sich eine Vermischung der Abstimmungsunterlagen der beiden Urnengänge vermeiden. Wie dies bereits bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 vorgesehen war, ist die auf dem Stimmrechtsausweis speziell für die briefliche Stimmabgabe vorgesehene Adresse jene des BJ. Das BJ nimmt die die Antwortcouverts entgegen, die bis und mit Samstag des Abstimmungswochenendes dort eingehen.

In denjenigen Fällen, in denen die Abstimmungsunterlagen nicht direkt an Stimmberechtigte adressiert sind, können die Abstimmungsunterlagen nach einem besonderen Verfahren verteilt werden. Dies betrifft namentlich verbeiständete Stimmberechtigte (persönliche Adressierung durch das BJ) oder Stimmberechtigte in Heimen, Spitälern und Institutionen (persönliche Übergabe durch die entsprechenden Leitungen).

Rolle der Gemeinde Moutier

Die Gemeinde Moutier ist beauftragt, sämtliche Abstimmungsunterlagen auf der Grundlage ihres Stimmregisters zu erstellen, vorzubereiten und zu drucken: Stimmzettel, Stimmcouverts, Stimmrechtsausweise, Abstimmungserläuterungen (Erläuterungen von 2017, ergänzt durch einen Nachtrag), sowie Abstimmungsanleitung.

Der Briefkasten der Gemeinde Moutier am Eingang des Rathauses bleibt ab Montag, 8. März 2021, für die ganze Dauer der Abstimmungsperiode bis am 29. März 2021 verriegelt. Das BJ stellt für die Stimmberechtigten, die das Antwortcouvert für ihre briefliche Stimmabgabe persönlich einwerfen wollen, in der Eingangshalle des Rathauses von Moutier einen einzigen, versiegelten Behälter auf.

Die genauen Abstimmungszeiten wurden präzisiert und werden den Stimmberechtigten mitgeteilt. Duplikatgesuche von Stimmberechtigten, die ihr Stimmmaterial verlegt haben, können nur bis am Dienstagvormittag vor dem Abstimmungswochenende bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Duplikate werden anschliessend vom BJ, das auch die Stimmzettelreserven verwaltet und sichert, überprüft, gesichert und verteilt.

Die Urnenabstimmung und die Stimmenauszählung finden wie bereits 2017 in der Sociét’Halle in Moutier statt, wo am Freitag, Samstag und Sonntag des Abstimmungswochenendes an der Urne abgestimmt werden kann. Der gesamte Verlauf der Abstimmung und der Auszählung wird von den Beobachterinnen und Beobachtern des Bundes kontrolliert. Der Auftrag des BJ umfasst ebenfalls die systematische Kontrolle der Stimmrechtsausweise und die Aufbewahrung des Stimmmaterials nach dem Urnengang.

Rolle der Staatskanzlei

Innerhalb des Kantons Bern wirkt die Staatskanzlei bei verschiedenen Etappen der Organisation der Abstimmungswiederholung mit. Dazu gehört die Weiterführung der Stimmregisterkontrolle bis zur Abstimmung und bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Abstimmungsergebnisses. Um in Bezug auf das Register den Austausch zu erleichtern, wurde mit Vermittlung des BJ eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die Staatskanzlei und die Behörden von Moutier vertreten sind.

Die nächste wichtige Etappe in der Organisation des Urnengangs ist die Fertigstellung des Nachtrags zu den Abstimmungserläuterungen. Darin müssen die seit der ersten Abstimmung von 2017 veränderten Gegebenheiten dargelegt werden, damit die Stimmberechtigten in Kenntnis der Sachlage abstimmen können. Die Textstellen, die sich aus den Verpflichtungen oder politischen Stellungnahmen im Rahmen der Verabschiedung der Erläuterungen zur Abstimmung von 2017 ergaben, werden im Nachtrag nicht erwähnt. Die beteiligten Behörden werden auf ihren jeweiligen Websites aktualisierte Informationen veröffentlichen können.

Mit diesen verstärkten Massnahmen wollen der Regierungsrat und die verschiedenen beteiligten Behörden gewährleisten, dass die Stimmberechtigten von Moutier ihren Willen unter den bestmöglichen Voraussetzungen äussern können. Die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Stadt Moutier vom 28. März 2021 soll die Jurafrage definitiv regeln.

YouTube-Video der Medienkonferenz

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