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10. März 2016
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Steuerstrategie des Regierungsrats für die Novembersession 2016
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Verändertes Umfeld erfordert finanz- und steuerpolitische Gesamtbeurteilung

Die Stossrichtung der Steuerstrategie der Regierungsrates – Senkung der Unternehmenssteuern sowie höhere Abzüge für Drittbetreuung – wurde in der Vernehmlassung von einer Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt. Aus drei Gründen bestehen allerdings Unsicherheiten bei der Finanzierung dieser Massnahmen. Kritisiert wurde die vorgeschlagene Anhebung der Motorfahrzeugsteuer auf den schweizerischen Durchschnitt. Dann hat der Grosse Rat inzwischen die in der Strategie vorgesehene allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke zurückgewiesen. Weiter stellen der konjunkturelle Trend sowie Mehrausgaben im Gesundheitswesen und im Sozial-, Alters- und Langzeitbereich die Finanzierung der Massnahmen zusätzlich in Frage. Damit eine finanzpolitische Gesamtbeurteilung vorgenommen werden kann, wird die Steuerstrategie dem Grossen Rat nicht wie vorgesehen im Juni, sondern zusammen mit der Finanzplanung 2017-2020 im November zur Beratung vorgelegt.

Im September 2015 hat der Regierungsrat seine Steuerstrategie veröffentlicht. Sie stützt sich insbesondere auf die Arbeit eines Expertenteams um Prof. Urs Müller zu den Steuern der natürlichen Personen sowie auf die auf Bundesebene geplante Unternehmenssteuerreform III (USR III). Grössten Handlungsbedarf identifiziert die Regierung bei den Unternehmenssteuern sowie bei einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Steuerstrategie sieht deshalb bei den juristischen Personen die zeitlich gestaffelte Senkung des maximalen Gewinnsteuertarifs ab 2018 sowie die Senkung des ordentlichen Kapitalsteuertarifs und bei den natürlichen Personen die Erhöhung des maximalen Abzugs für die Drittbetreuungskosten auf den Stand des Bundes vor. Die vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahmen wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt. Insbesondere wurde die Notwendigkeit von Steuersenkungen für Unternehmen anerkannt.

Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer stösst auf Kritik

Zur Senkung des Gewinnsteuertarifs präsentierte der Regierungsrat in der Vernehmlassung zwei Varianten. Je nach gewählter Variante resultieren aus der Steuerstrategie ab dem Start der Umsetzung jährlich ansteigende Mindereinnahmen, welche nach der vollständigen Umsetzung (d.h. nach vier Jahren) bei jährlich rund 160 bis 220 Millionen Franken für den Kanton bzw. rund 80 bis 110 Millionen Franken für die Gemeinden liegen.

Der Regierungsrat hatte in der Vernehmlassung vorgeschlagen, die Mindereinnahmen aus der Steuerstrategie teilweise über ein Anheben der Motorfahrzeugsteuer zu finanzieren. Zudem hatte die Regierung die Mehreinnahmen, welche sich aus der beim Grossen Rat beantragten allgemeinen Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2019 ergeben, mitberücksichtigt. Mit den Mehreinnahmen aus diesen beiden Massnahmen wären die finanziellen Auswirkungen der Steuerstrategie für den Kantonshaushalt und für die Gemeinden gemäss Stand der letztjährigen Finanzplanung aus Sicht des Regierungsrates tragbar gewesen.

Namhafte Mehreinnahmen fallen weg und die finanzpolitischen Perspektiven haben sich verschlechtert

Die vorgeschlagene Anpassung der Motorfahrzeugsteuer wurde in der Vernehmlassung jedoch stark kritisiert. Wird die Anpassung der Motorfahrzeugsteuer aus der Steuerstrategie entfernt, fallen wesentliche Mehreinnahmen zur Gegenfinanzierung weg. Hinzu kommt, dass der Grosse Rat  im Januar die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 2019 an den Regierungsrat zurückgewiesen hat. Das bedeutet, dass diese Mehreinnahmen mindestens ein Jahr später anfallen als in der Steuerstrategie vorgesehen, d.h. erst ab dem Jahr 2021 statt 2020. Der Wegfall dieser beiden Finanzierungsmassnahmen verschlechtert die Ausgangslage des Kantons und insbesondere jene der Gemeinden, die stark von der Neubewertung profitiert hätten. Die Finanzierung der Steuerentlastungen im geplanten Zeitraum ist vor diesem Hintergrund nicht mehr gewährleistet.

Das Umsetzen der Steuerstrategie wird zusätzlich erschwert, weil sich die mittel- und langfristigen finanzpolitischen Perspektiven im Nachgang zur Aufhebung des Euro-Mindestkurses gegenüber dem Planungsstand vom letzten Jahr deutlich verschlechtert haben, wie dies der Regierungsrat diese Woche bei der Präsentation der Rechnung 2015 dargelegt hat. Weiter muss mit zusätzlichen finanziellen Belastungen im Gesundheitswesen und im Sozial-, Alters- und Langzeitbereich gerechnet werden.

Angesichts dieser neuen, vor dem Vernehmlassungsverfahren zur Steuerstrategie kaum absehbaren finanz- und steuerpolitischen Ausgangslage ist es für den Regierungsrat zwingend, dass die politische Diskussion über den finanziellen Umfang der steuerpolitischen Entlastungsmassnahmen und die Massnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerstrategie auf der Basis eines aktualisierten und gefestigten Zahlenwerks zu den finanzpolitischen Perspektiven geführt werden kann. Entsprechende Zahlen werden im August 2016 mit dem Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018–2020 zur Verfügung stehen, die zur Zeit erarbeitet und dannzumal vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedet werden.

Finanz- und steuerpolitische Gesamtwürdigung in der Novembersession 2016

Aus diesen Überlegungen macht es aus Sicht des Regierungsrates keinen Sinn, wenn der Grosse Rat den Bericht zur Steuerstrategie wie ursprünglich vorgesehen bereits in der Junisession berät. Der Regierungsrat wird den Voranschlag 2017 und Aufgaben-/Finanzplan 2018-2020 im August 2016 zuhanden der Novembersession 2016 verabschieden. Er hat beschlossen, den Bericht zur Steuerstrategie ebenfalls im August 2016 zu verabschieden, so dass ihn der Grosse Rat zusammen mit der Finanzplanung in der gleichen Session beraten kann. Beide Geschäfte können so auch zusammen durch die Finanzkommission vorberaten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch die Beratung der USR III im eidgenössischen Parlament soweit fortgeschritten sein, dass die Ergebnisse auf kantonaler Stufe mitberücksichtigt werden können.

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