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02. April 2026
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Gemeinden Köniz, Neuenegg und Laupen: Neuer Gewässerrichtplan für die Sense

Der Regierungsrat hat den Gewässerrichtplan Sense festgelegt. Er betrifft die Sense zwischen der Einmündung des Schwarzwassers und der Mündung in die Saane. Der Gewässerrichtplan soll dazu beitragen, die Sense als einen ökologisch wertvollen und attraktiven Lebensraum zu erhalten und einen angemessenen Hochwasserschutz zu gewähren. Dabei soll die Sense Lebensräume für einheimische, standortgerechte Tiere und Pflanzen bieten und gleichzeitig weiterhin als Erholungsraum genutzt werden können. Um diese Ziele zu erreichen, sind verschiedene Nutzungsprioritäten entlang der Sense vorgesehen. Die Erarbeitung des Gewässerrichtplans erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Freiburg, der für die angrenzenden Gemeinden Ueberstorf, Wünnewil-Flamatt und Bösingen die gleichen Massnahmen in einem gemeindeübergreifenden Richtplan festgesetzt hat.

Zum Gewässerrichtplan 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die digitale Verwaltung

Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein strategisches Ziel des Regierungsrates. Sie betrifft sowohl den Kanton als auch die Gemeinden. Nach Einbezug des Verbands Bernischer Gemeinden sowie des Kontaktgremiums Digitale Verwaltung Kanton-Gemeinden wird ein Instrument zur Förderung der digitalen Transformation vorgeschlagen. Mit einer Änderung des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) soll eine gemeinsame Anschubfinanzierung neuer innovativer Projekte ermöglicht werden, die beiden Ebenen zugutekommen. Kanton und Gemeinden entscheiden gemeinsam über die zu unterstützenden Projekte und finanzieren das auf 10 Jahre befristete Instrument zu gleichen Teilen. In einer ersten Phase ist vorgesehen, dass Kanton und Gemeinden einen Beitrag von je 50 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr beisteuern, wobei dieser Betrag bei einem erhöhten Förderbedarf auf maximal zwei Franken erhöht werden kann. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des DVG eröffnet. Sie dauert bis am 2. Juli 2026.

Zu der E-Mitwirkung

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Federführung: Staatskanzlei (STA)
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