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22. Juni 2020
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetz über die digitale Verwaltung

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Gesetz über die digitale Verwaltung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) zu Handen der Vernehmlassungspartner verabschiedet. Mit dem DVG wird die in der Strategie digitale Verwaltung des Regierungsrates 2019 – 2022 (SDV) vorgesehene Rechtsgrundlage für die weiteren Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Als Rahmengesetz erlaubt das DVG den schrittweisen Aufbau der weiteren Organisation und der Basisdienste für die Digitalisierung der Prozesse aller Träger öffentlicher Aufgaben im Kanton. Dazu stellt es gewisse Grundsätze auf: Die Verwaltung handelt und kommuniziert primär elektronisch. Behörden, Unternehmen sowie Einzelpersonen, die mit dem Staat beruflich verkehren, sind verpflichtet, digitale Kanäle zu nutzen. Und staatliche digitale Leistungen sollen allen zugänglich sein. Das Gesetz erlaubt auch die vertiefte Zusammenarbeit mit anderen Gemeinwesen bei der Digitalisierung und verankert die wichtigsten organisatorischen Grundsätze der ICT-Strategie des Regierungsrates und der SDV auf Gesetzesebene. Die weitere Umsetzung der Digitalisierung in der Kantonsverwaltung erfolgt durch Projekte im Rahmen der SDV.

Die Vernehmlassung dauert bis am 18. September 2020.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

Federführung: Finanzdirektion (FIN)
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