Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Folgende Verwaltungskreise sind davon betroffen:
- Berner Jura
- Biel/Bienne
- Seeland
- Oberaargau
Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 9. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00