In den kommenden Jahren stehen ausserordentlich viele und für die Weiterentwicklung des Kantons wichtige Investitionen an. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Projekte zur Stärkung des Medizinalstandortes Bern, die Campusse in Bern und in Biel, der Bildungscampus in Burgdorf, die Instandhaltung, Sanierung und Erweiterung von Gymnasien, das Polizeizentrum Bern, die Standortverlegung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes, der Masterplan zur Justizvollzugsstrategie oder die Verkehrssanierungen Aarwangen und Burgdorf. Diese wichtigen Vorhaben führen in den kommenden Jahren dazu, dass der ordentliche Investitionsbedarf deutlich überschritten wird.
Gesetzesentwurf nimmt politische Forderungen aus dem Grossen Rat auf
Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat haben in den vergangenen Jahren nach Lösungen gesucht, wie die steigenden Investitionen finanziert werden können. Eine Delegation des Regierungsrates führte dazu einen Dialog mit den Präsidien der Finanzkommission und der Bau-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates. Die Teilnehmenden einigten sich einerseits darauf, die Anpassung der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung sowie die Priorisierung, Etappierung und Redimensionierung von Investitionsvorhaben vertieft zu prüfen. Andererseits soll aber auch die Verwendung nicht mehr benötigter Fondsmittel geprüft werden. Damit wurde die Stossrichtung der vom Grossen Rat im März 2020 einstimmig als Postulat überwiesenen Motion 267-2019 EVP (Kipfer, Münsingen) aufgenommen. Sie beauftragt den Regierungsrat, den SNB-Gewinnausschüttungsfonds sowie den Fonds für Spitalinvestitionen aufzulösen und die freiwerdenden Mittel ausschliesslich für die Finanzierung der Investitionen einzusetzen. Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt somit auch den politischen Forderungen aus dem Grossen Rat Rechnung.
Nicht mehr benötigte Fonds werden zu Gunsten von wichtigen Investitionsvorhaben aufgelöst
Per Ende 2020 sind in den beiden Fonds nicht mehr benötigte Mittel im Umfang von rund 430 Millionen Franken enthalten (250 Millionen Franken im SNB-Gewinnausschüttungsfonds und 180 Millionen Franken im Fonds für Spitalinvestitionen). Diese stehen gemäss dem Gesetzesentwurf für die Finanzierung des stark steigenden Investitionsbedarfs zur Verfügung. Übersteigt in den kommenden Jahren das jährliche Investitionsvolumen den auf 450 Millionen Franken festgelegten ordentlichen Bedarf, so soll der zusätzliche Investitionsbedarf bis längstens Ende 2030 mit Mitteln aus den beiden Fonds finanziert werden. Der Regierungsrat verspricht sich damit nicht zuletzt eine Eingrenzung der drohenden Finanzierungsfehlbeträge aufgrund des stark steigenden Investitionsbedarfs.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. August 2021.
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