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09. April 2026
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Gemeinden erhalten mehr Flexibilität bei der Organisation des schulärztlichen Dienstes

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst zu organisieren. Aufgrund des Ärztemangels haben sie jedoch vermehrt Schwierigkeiten, die Stellen für Schulärztinnen und Schulärzte zu besetzen. Der Regierungsrat hat deshalb die Totalrevision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) beschlossen, um den schulärztlichen Dienst neu zu gestalten. Die Gemeinden erhalten unter anderem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Organisationsmodellen zu wählen. Beispielsweise können sie sich zu einem überregionalen schulärztlichen Dienst zusammenschliessen. Die Revision der SDV tritt per 1. August 2026 in Kraft.

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Federführung: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Neue Teilstrategien zu Palliative Care und Langzeitversorgung

Der Regierungsrat hat die neuen Teilstrategien zur Palliative Care und zur ambulanten und stationären Langzeitversorgung verabschiedet. Sie legen die konkreten Zielbilder des Kantons in diesen Bereichen fest. Es handelt sich dabei um die dritte und vierte von sechs Teilstrategien zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie 2020–2030 des Kantons Bern.

Federführung: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
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