Ein Wohnungsmangel liegt gemäss «Miet-Initiative» vor, wenn im Kanton Bern oder in einzelnen Verwaltungskreisen weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen leer stehen. In solchen Fällen sollen Vermieterinnen und Vermieter künftig verpflichtet sein, die Vormiete bei einem Mieterwechsel in einem Formular offenzulegen.
Die Initiantinnen und Initianten und die Minderheit des Grossen Rates erhoffen sich von dieser sogenannten Formularpflicht mehr Transparenz und eine abschwächende Wirkung auf Mietzinserhöhungen. Mieterinnen und Mieter könnten so einfacher erkennen, ob ein neuer Mietzins gerechtfertigt ist und sich dagegen wehren.
Der Grosse Rat empfiehlt die Initiative mit 84 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung. Die Mehrheit des Parlaments ist der Ansicht, dass die Initiative die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht verbessert. Stattdessen führe sie zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Ausserdem hätten Erfahrungen aus anderen Kantonen gezeigt, dass die Offenlegung der Vormiete nicht zu spürbar tieferen Mieten geführt habe. Der Anstieg der Mietpreise habe vor allem wirtschaftliche Gründe. Um die Wohnungssituation zu verbessern, brauche es kürzere Verfahren und einfachere Vorschriften.
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