Logo Kanton Bern / Canton de BerneInternetportal des Kantons Bern
27. April 2020
Zurück zur Übersicht

Stimmregister der Gemeinde Moutier
:
Kontrolle zum Wiederherstellen des Vertrauens

Der Regierungsrat hat festgelegt, wie das Stimmregister von Moutier im Hinblick auf die Wiederholung der Abstimmung vom 18. Juni 2017 kontrolliert werden soll. Ziel und Zweck dieser Kontrolle ist ein einwandfreies Stimmregister sowie das Ausräumen jeglicher Zweifel in Bezug auf fiktive Wohnsitznahmen und Abstimmungstourismus. Das Datum der neuen Abstimmung wird nach Gesprächen mit der Gemeinde Moutier sowie innerhalb der Dreiparteienkonferenz unter der Ägide des Bundes per Regierungsratsbeschluss festgelegt und von den organisatorischen und flankierenden Massnahmen des Urnengangs abhängen.

Der Regierungsrat hat die Massnahmen zur Kontrolle des Stimmregisters der Gemeinde Moutier festgelegt. Im Interesse der Abstimmungssicherheit, und um das Vertrauen der Bevölkerung in das in Moutier laufende Verfahren wiederherzustellen, wurde die Verordnung vom 12. März 2006 über die Harmonisierung amtlicher Register (RegV) sowie deren Anhang 1 angepasst.

Die Staatskanzlei kontrolliert seit Februar 2020 elektronisch, wie sich das Stimmregister der Gemeinde Moutier zusammensetzt. Diese Kontrolle erfolgt bis zur Wiederholung der Abstimmung. Danach wird sie in gelockerter Weise so lange fortgeführt, bis das Ergebnis der Gemeindeabstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers rechtsgültig ist. Die Staatskanzlei ist in diesem Rahmen befugt, bei der Gemeinde Moutier sowie bei allen Gemeinden, in denen Personen wohnen, die in Moutier stimmberechtigt sind, die relevanten Informationen einzuholen. Die kantonalen Direktionen werden der Staatskanzlei ausserdem alle jene Informationen liefern, die nötig sind, um die Konformität des Stimmregisters zu überprüfen. Kontrollen werden insbesondere auf der kantonalen GERES-Plattform sowie im Register der Steuerpflichtigen durchgeführt. Der kantonale Datenschutzbeauftragte hat dem Verfahren zugestimmt. Weitere flankierende Massnahmen bleiben vorbehalten, um die Abstimmung gemäss den Gesprächen mit der Gemeinde Moutier und der Dreiparteienkonferenz durchführen zu können.

Der Regierungsrat wird das Datum, an dem die Abstimmung vom 18. Juni 2017 wiederholt werden soll, ebenfalls nach Gesprächen mit der Gemeinde Moutier und im Rahmen der Dreiparteienkonferenz unter der Ägide des Bundes festlegen. Das Datum wird von den organisatorischen und flankierenden Massnahmen des Urnengangs abhängen und so festgelegt werden, dass das Risiko von Abstimmungstourismus eingegrenzt wird.

Kritik des Verwaltungsgerichts an der Führung des Stimmregisters

Die Kontrolle des Stimmregisters drängt sich auf, nachdem das Verwaltungsgericht die Abstimmung vom 18. Juni 2017 für ungültig erklärt hat. Das Urteil macht schwerwiegende Unregelmässigkeiten und starke Zweifel namentlich in Bezug auf die Führung des Stimmregisters, fiktive Wohnsitznahmen und Abstimmungstourismus geltend. Die Untersuchungen der Justizbehörden haben beispielsweise ergeben, dass einzelne Stimmberechtigte von Moutier ihren Erstwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben.

Ziel der Kontrolle ist es, dem Recht der Bevölkerung auf eine korrekte Zusammensetzung des Stimmkörpers Geltung zu verschaffen. Es soll überprüft werden, dass die Personen, die in der Gemeinde Moutier abstimmen, dort tatsächlich auch ihren politischen Wohnsitz, der nicht frei gewählt werden kann, haben.

Das Vertrauen in eine einwandfreie Führung des Stimmregisters ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit ein Abstimmungsergebnis von allen akzeptiert wird. Ziel des Regierungsrates ist es, eine möglichst einwandfreie Abstimmung durchzuführen, um das Verfahren zur Kantonszugehörigkeit von Moutier und damit letztlich auch die Jurafrage endgültig abschliessen zu können.

Seite teilen