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25. Mai 2022
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Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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Weniger Feinstaubbelastung trotz Saharastaub

Die Belastung der Atemluft mit Feinstaub blieb 2021 zum wiederholten Mal unter dem Jahresmittelgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung. Trotz mehreren Saharastaub-Ereignissen fielen auch die Tagesmittelwerte im Winter 2021/2022 leicht geringer aus als im Vorjahr.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Luftqualität. Die kurzfristige Belastung der Luft, die sich bei der Messung der Tagesmittelwerte zeigt, ist stark von der Witterung abhängig. Dagegen stammt die dauernde Belastung aus einer Vielzahl von Emissionsquellen und kann mit geeigneten, längerfristigen Massnahmen verringert werden.

Überschreitungen im Winter vorwiegend wegen Saharastaub

Jahres- und Tagesmittelwerte legen fest, welche Grenzwerte aus gesundheitlichen Überlegungen nicht überschritten werden sollten. Der Tagesmittelgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beträgt für Feinstaub PM10 (maximaler Durchmesser 10 Mikrometer) 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) und darf höchstens 3-mal pro Jahr überschritten werden. Im Winter 2021/2022 wurde er je nach Messstation zwischen 2- bis 3-mal überschritten. Die maximalen Tagesmittelwerte lagen zwischen 39 und 72 µg/m3. Verglichen mit dem Winterhalbjahr 2020/2021 sind die Tagesmittelwerte für PM10 im Winterhalbjahr 2021/2022 etwas tiefer ausgefallen. Dies obwohl auch in diesem Winter mehrmals Saharastaub die Schweiz erreichte. Die Luft verfärbte sich und hinterliess auf Pflanzen, Flächen und Böden eine feine, gut sichtbare, gelbe Schicht. Aufgrund ihrer mineralischen Zusammensetzung stellen diese Sand-Partikel aber nicht eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit dar.

Jahresgrenzwerte für Feinstaub PM10 bei allen Messstationen eingehalten

Die Feinstaubbelastung mit PM10-Partikeln blieb 2021 zum fünften Mal in Folge unter dem Jahresmittelgrenzwert der LRV (20 µg/m3). Bei den noch feineren Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometern (PM2.5) wird der Jahresmittelgrenzwert der LRV (10µg/m3) bei einer Messstation in der Nordwestschweiz immer noch knapp überschritten. Die Belastung ist jedoch generell abnehmend. Die erfreuliche, stetige Verminderung der Feinstaubbelastung ist vorwiegend auf die technische Entwicklung zurückzuführen. Dies gilt sowohl für Feuerungen, Maschinen und Industrieanlagen als auch für den Strassenverkehr. Die Massnahmen wirken und müssen deshalb konsequent und fortdauernd umgesetzt werden.

Jahresrückblick über die Luftqualität für das Jahr 2021

Der Kanton Bern geht zusammen mit den Nordwestschweizer Nachbarkantonen neue Wege, um den Jahresrückblick über die Luftqualität zeitgemäss zu publizieren. Im aktuellen One-Pager sind Informationen über Schadstoffwerte von Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub des Jahres 2021 einfach verfügbar und praktisch auf elektronischen Endgeräten abrufbar

airCHeck

Die App airCHeck informiert schweizweit über die aktuelle Luftqualität. Auch MeteoSchweiz verweist über ihre Gesundheitskachel auf airCHeck. Im Weiteren liefert die App Informationen und Hintergrundwissen über Schadstoffe-Quellen und gibt Tipps zu luftfreundlichem Verhalten und Gesundheit.

Fachinformationen zum Thema Feinstaub

Mediendokumentation

  • Detailinformationen zur Luftqualität im Winter 2021/22
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