Vernehmlassung zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG)
Der Regierungsrat hat entschieden, die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis zum 19. April 2021 in die Vernehmlassung zu schicken.
Ein Kernpunkt ist die Einführung des Fristenstillstandes für gesetzliche Fristen im verwaltungsinternen und verwaltungsexternen Beschwerdeverfahren. Für dringende Verfahren sind Ausnahmen vom Fristenstillstand vorgesehen. Eine vergleichbare Lösung ist auf Bundesebene und in den meisten anderen Kantonen bereits vorhanden. Weitere Punkte betreffen etwa die raschere Behandlung von trölerischen (absichtlich verzögernden) Eingaben, Neuerungen betreffend die Kostenregelung im Beschwerdeverfahren sowie die Ausdehnung der Kostenvorschusspflicht für ausländische Beschwerdeführer/innen in bestimmten Konstellationen. Die Teilrevision geht unter anderem auf drei parlamentarische Vorstösse zurück.
Zu den Vernehmlassungsunterlagen
Justizverfassung und Massnahmen aus der Evaluation der Justizreform: Überweisung an den Grossen Rat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, einer Nachführung der Kantonsverfassung sowie der Umsetzung der Massnahmen aus der Evaluation der Justizreform zuzustimmen. Künftig sollen die verschiedenen Akteure der Justiz vollständig und stufengerecht in Verfassung und Gesetz abgebildet werden. So wird beispielsweise die Justizleitung als gemeinsames Organ der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft neu in die Kantonsverfassung aufgenommen und deren Finanzbefugnisse werden geklärt. Ein Gutachten hat bestätigt, dass diese Lösung verfassungskonform ist. Damit erweisen sich verschiedene, in der Vernehmlassung geäusserte Bedenken als unbegründet. Weiter werden Massnahmen aus der Evaluation der Justizreform II umgesetzt. Die Organisation der Justiz und bestimmte Abläufe sollen punktuell angepasst und optimiert werden. Dazu wird das Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) in einzelnen Punkten angepasst. Damit verbunden sind auch indirekte Änderungen weiterer Erlasse.
Peter Haudenschild neu im Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Peter Haudenschild (FDP, Niederbipp) als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Er ersetzt Marianne Teuscher-Abts (FDP, Roggwil), die per 8. Februar 2021 ihren Rücktritt erklärt hat.
Kosten für Massnahmen zu Bewältigung der Corona-Krise im Gesundheitsbereich 2020
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, die Kosten zu bewilligen, welche im Gesundheitsbereich aufgrund der Massnahmen zu Bewältigung der Corona-Krise notwendig wurden. Für die Bereitstellung von Testangeboten, die Übernahme von Laborkosten, die Kosten für das Kontaktmanagement sowie für die Planung und Umsetzung der Impfstrategie beträgt der Nachkredit 11,18 Millionen Franken. Weitere Kosten fielen in erster Linie für die Beschaffung von Schutzmaterial an. In diesem Bereich beträgt der Nachkredit 42,9 Millionen Franken. Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie mussten zahlreiche Massnahmen ergriffen werden, welche nicht in der Budgetplanung enthalten waren. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Massnahmen alle bereits vorab in verschiedenen Regierungsbeschlüssen unter Notrecht bewilligt. Der Grosse Rat wird die Nachkredite in der Frühlingssession 2021 beraten.
Kredit für Hochwasserschutzmassnahmen in Gerzensee, Wichtrach und Münsingen
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, einen Kredit von rund 12,6 Millionen Franken für das Wasserbauprojekt «Hochwasserschutz Aare, Wasserbauplan Thalgut – Chesselau» zu bewilligen. Das Projekt betrifft einen Abschnitt von 3,1 Kilometern in den Gemeinden Gerzensee, Wichtrach und Münsingen. Am rechten Aareufer soll ein Damm das Siedlungsgebiet und Infrastrukturen vor Hochwasser schützen; gleichzeitig schaffen die Schutzmassnahmen auf einer Länge von rund einem Kilometer Raum für eine Revitalisierung. Durch das Projekt soll langfristig auch der Grundwasserspiegel stabilisiert werden, um die Trinkwassernutzung zu sichern.
Gemeinde Köniz: Beitrag für Sanierung der Könizstrasse
Die Könizstrasse soll im Abschnitt zwischen dem Knoten Waldeggstrasse bis zum Kreisel am Neuhausplatz saniert und ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat dafür 3 Millionen Franken aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021 gesprochen. Als Kernelement soll in beiden Richtungen ein 1,8 Meter breiter Radstreifen markiert werden. Dazu wird die Strasse verbreitert. Die Fussgängerquerungen sollen mit Mittelinseln und die Bushaltestellen behindertengerecht ausgestaltet werden. Die Arbeiten stehen im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung am Thomasweg und sie werden eng koordiniert.
Kredit für Gesamtleistungs-Wettbewerb für den Neubau eines Laborgebäudes der Universität Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 1,3 Millionen Franken für die Vorbereitung und Durchführung eines Gesamtleistungs-Wettbewerbs für den Neubau eines naturwissenschaftlichen Laborgebäudes der Universität Bern. Das Gebäude soll den in die Jahre gekommenen Bau an der Erlachstrasse 9a in Bern ersetzen und dank einer grösseren Nutzfläche den zusätzlichen Raumbedarf der Universität zeitnah decken. Das Siegerprojekt wird als Grundlage für die Projektierung und zur Wahl eines Anbieters für die Realisierung dienen.
Kredit für Bauten des Landwirtschaftsbetriebs der JVA Witzwil
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Kredit von 895'000 Franken für Bauten des Landwirtschaftsbetriebs der JVA Witzwil bewilligt. Im Landwirtschaftsbetrieb der JVA können Gefangene einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Mit dem Kredit sollen ein Kälberunterstand sowie ein mobiler Hühnerstall erstellt werden, um eine umwelt- und tiergerechte Haltung zu ermöglichen und die Gefangenenarbeitsplätze im eigenen Landwirtschaftsbetrieb zu erhalten.