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26. März 2026
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Brigitte Meyer wird stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Brigitte Meyer wird stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (Bild: zvg)

Der Regierungsrat hat Brigitte Meyer per 1. Mai 2026 zur stellvertretenden Generalsekretärin der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) ernannt. Sie arbeitet seit 2018 in der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der WEU, seit Mai 2022 als deren Co-Leiterin und seit Februar 2025 als alleinige Abteilungsleiterin. Vor ihrer Anstellung bei der WEU war Brigitte Meyer unter anderem beim Verwaltungsgericht und in verschiedenen Anwaltskanzleien tätig. Die erfahrene Juristin verfügt über das Fürsprecherpatent des Kantons Bern sowie ein CAS in Public Administration der Universität Bern. Sie lebt mit ihrer Familie in Schliern bei Köniz. 

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (ABG) eröffnet. Mit der Revision soll die Alterslimite für Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien und Darlehen von 35 auf 50 Jahre angehoben werden. Weiter sollen neu auch vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und Personen mit Schutzstatus S zum Kreis der beitragsberechtigten Personen gehören. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll den Veränderungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig werden verschiedene Anliegen aus parlamentarischen Vorstössen im Grossen Rat umgesetzt. Mit Stipendien und Darlehen ermöglicht der Kanton Personen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht ausreichen, eine Ausbildung zu absolvieren. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Juni 2026.

Zu der E-Mitwirkung

Zu den Vernehmlassungsunterlagen 

Federführung: Bildungs- und Kulturdirektion (BKD)

Vernehmlassung des Bundes: Kritik an Verordnungsanpassungen im Umweltbereich

Der Bund plant mehrere Verordnungen im Umweltbereich anzupassen. In seiner Antwort auf die Vernehmlassung zum «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026» beurteilt der Regierungsrat unter anderem die vorgesehene Schaffung neuer Ausnahmen für den Einsatz von Pestiziden in Wäldern kritisch. Heute gelten strenge Einschränkungen und Verbote für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wäldern. Diese haben nach Beurteilung des Regierungsrates massgeblich dazu beigetragen, die Belastung von Oberflächengewässern und Grundwasser mit Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Im Wald liegen sehr viele Trinkwasserfassungen, deren Wasser meist ohne grosse Aufbereitung eine hohe Qualität aufweist. Der Regierungsrat lehnt deshalb die vorgeschlagene Änderung im Bereich der Pflanzenschutzmittel ab und unterstreicht in seiner Antwort, dass die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden dürfe. Für die Sanierung von mit PFAS belasteten Standorten soll der Bund die Kantone stärker unterstützen und mehr Kosten übernehmen. 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)
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