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14. Januar 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Berner Unternehmen erhielten eine halbe Milliarde Härtefall-Unterstützung

Der Regierungsrat hat Bilanz gezogen zum Härtefallprogramm 2021 für Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen waren. 3’836 bernische Unternehmen haben rund 504 Millionen Franken Unterstützung erhalten. Am meisten Gesuche stellten Betriebe der Gastro-Branche.

Das reguläre Härtefallprogramm wurde Ende August 2021 abgeschlossen. Gesuche von besonders betroffenen grossen Unternehmen konnten zusätzlich bis Ende Oktober 2021 eingereicht werden. Insgesamt 4’226 Unternehmen haben ein Gesuch für Härtefall-Unterstützung eingereicht. Bei 3'836 Unternehmen oder 91 Prozent wurde das Gesuch teilweise oder ganz gutgeheissen. Zu allen eingereichten Gesuchen lag Ende 2021 mindestens ein verfügter Erstentscheid vor. In fast allen Fällen sind die Entscheide bereits rechtskräftig, nur einzelne Beschwerdeentscheide sind zurzeit noch hängig.

Insgesamt haben bernische Unternehmen im Jahr 2021 rund 504 Mio. Franken an Härtefall-Unterstützung erhalten. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken erhielten durchschnittlich 68’000 Franken, grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Mio. Franken durchschnittlich 1,7 Mio. Franken. Die Mittel für die Härtefall-Unterstützung werden mehrheitlich vom Bund aufgebracht. Der Kanton Bern hat 75 Mio. Franken eigene Mittel für das Härtefallprogramm eingesetzt.

Hauptbetroffen war die Gastronomie

45 Prozent der Gesuche stellten Unternehmen der Gastronomie. Es folgen der Detailhandel (15 Prozent) und die Sport- und Freizeitunternehmen (7,4 Prozent). 36 Prozent der Gesuche stellten Betriebe aus dem Verwaltungskreis Bern-Mittelland, was nicht überrascht, denn 40 Prozent der Berner Unternehmen haben in diesem Verwaltungskreis ihren Sitz. Auffallend ist eine hohe Zahl von Gesuchen (14 Prozent) aus dem Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli, was mit der stark betroffenen Tourismusbranche zusammenhängt.

Das Härtefallprogramm des Kantons Bern und dessen Vollzugsorganisation

Von den kantonalen Härtefallmassnahmen konnten Unternehmen profitieren, die wegen behördlich angeordneten Massnahmen mindestens 40 Tage schliessen mussten oder die wegen der Pandemie einen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent verzeichneten. Unternehmen, die alle Kriterien erfüllten, erhielten einen Beitrag zur Deckung ihrer Fixkosten. Die Kosten für das Härtefallprogramm verteilen sich wie folgt: Der Kanton Bern finanziert 30 Prozent der Beiträge für die kleinen Unternehmen mit Jahresumsatz unter 5 Mio. Franken. Die übrigen 70 Prozent und die Beiträge für grosse Unternehmen trägt der Bund.

Die zuständige Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) musste sich rasch ein umfassendes Wissen in einem neuen Tätigkeitsgebiet aneignen, eine Aufbau- und Ablauforganisation in kürzester Zeit erstellen und umfangreiches Fachpersonal rekrutieren, schulen und instruieren. Unter der Leitung des Generalsekretärs steuerte eine Kerngruppe mit Kadervertretenden des Amts für Wirtschaft, der Standortförderung Kanton Bern und der Abteilungen Finanzen, Recht und Kommunikation des Generalsekretariats den Vollzug im Tages- und Wochenrhythmus. Insgesamt wirkten im Jahr 2021 mehr als 100 Personen (70 Vollzeitstellen) im Härtefallvollzug mit. Der Vollzug konnte dank rascher Softwareentwicklung weitgehend digital durchgeführt werden. Das Missbrauchskonzept wurde in enger Absprache mit der kantonalen und der eidgenössischen Finanzkontrolle erstellt und umgesetzt. Sämtliche bisher durchgeführten Kontrollen auf Kantons- und Bundesebene ergaben keine Hinweise auf Missbräuche resp. auf Nichterfüllen der Bundesbedingungen. Insgesamt hat sich damit das Vollzugsverfahren im Kanton Bern unter schwierigen Rahmenbedingungen auch aus qualitativer Sicht bewährt.

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