Was ist der Grosse Rat?

Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) des Kantons Bern. Die 160 Mitglieder werden alle vier Jahre von den Stimmberechtigten gewählt.
Wer kann in den Grossen Rat gewählt werden?
Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Kanton Bern wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger ab 18 Jahren.
Nicht in den Grossen Rat wählbar sind die Mitglieder des Regierungsrates und der Justiz sowie das Personal der kantonalen Verwaltung.
Wie wird gewählt?
Der Grosse Rat wird im Verhältniswahlrecht (Proporz) gewählt. Der Kanton ist in neun Wahlkreise aufgeteilt, die mehrere Verwaltungskreise umfassen können.
Dem Berner Jura sind zwölf Sitze garantiert.
Wann finden die nächsten Wahlen statt?
Die nächsten Wahlen finden im 2026 statt.
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